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Hallo!
Ich habe eine Frage zum Kindergeld!
Ab dem 18. Lebensjahr steht einem doch das Kindergeld zu, egal was die Eltern damit vorhaben oder nicht?
Wenn sie es einem nicht aushändigen wollen, weil sie z:b. in eine Lebensversicherung dieses Geld investieren, wie kann man es einklagen?
Geht das überhaupt? Wie läuft das ganze ab?
Das Kindergeld bekommen die Eltern, auch wenn das Kind schon 18 ist.
Und was sie damit machen, ist Sache der Eltern. Sie dürfen es ganz einfach ausgeben.
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 20.10.04, 19:59 Titel:
Da ihr Vater ggü. meiner Frau aber z. B. nicht mehr unterhaltspflichtig ist, steht ihr jedoch aus seinem Kindergeld für sie (sie ist in der 1. Ausbildung) ein Abzweigungsbetrag zu, der direkt von der Familienkasse an sie überwiesen wird. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Da ihr Vater ggü. meiner Frau aber z. B. nicht mehr unterhaltspflichtig ist, steht ihr jedoch aus seinem Kindergeld für sie (sie ist in der 1. Ausbildung) ein Abzweigungsbetrag zu, der direkt von der Familienkasse an sie überwiesen wird.
warum ist denn der vater nicht unterhaltspflichtig?
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 21.10.04, 14:12 Titel:
Weil ich es nun bin. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Steht ihr dann überhaupt noch Kindergeld zu? Wenn sie verheiratet ist und Sie ihr gegenüber unterhaltspflichtig sind, dürfte sie eigentlich gar kein Kindergeld mehr bekommen, meine ich.
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 21.10.04, 15:25 Titel:
Da sie in der Ausbildung ist, und unser Gesamteinkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt, durchaus.
Allerdings ist unser Einkommen so hoch, dass der Vater nicht mehr ggü. seiner Tocher unterhaltspflichtig ist (kann i. d. Praxis wohl auch kaum passieren, da wir beide ja einen prinzipiellen Anspruch auf Sozialhilfe hätten (wo die sich das Geld wieder zurück holen würden, ist noch eine andere Sache.). Trotzdem erhält der Vater weiterhin Kindergeld für seine sich in Ausbildung befindliche Tochter. Da aber das Kindergeld eine Leistung ist, die zum Wohle des Kindes erbracht wird, und der Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist, erhält seine Tochter einen Abzweigungsbetrag in voller Höhe des Kindergeldes direkt von der Familienkasse.
_________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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