Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kredit mit Absicherung im Krankheitsfall
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kredit mit Absicherung im Krankheitsfall

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
andrefranke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 15:01    Titel: Kredit mit Absicherung im Krankheitsfall Antworten mit Zitat

Meine Frau hat einen Kredit allein und bei der gleichen Bank haben wir einen zweiten gemeinsamen Kredit. Meine Frau wurde am 09.05.05 krank und ich habe am selben Tag bei der Bank angerufen und dort angegeben, dass sie krank ist und auch länger sein wird. Dort wurde mir gesagt, dass dies notiert wird und ich zum Ende der Krankheit Bescheid geben soll, damit die Versicherung informiert wird.
Dies habe ich dann auch gemacht, sprich am 15.07.05 habe ich der Bank Bescheid gegeben. Seitdem Stillschweigen. Diese Woche habe ich nachdem ich die Bank bereits einmal wegen des Sachverhalt angeschrieben hatte, die Versicherung direkt angerufen und mich durchgefragt. Dort ist nichts bekannt von einer Krankheit meiner Frau und es wäre jetzt sowieso zu spät dies zu melden.
Ist dem so ?
Gibt es Fristen für solche Angelegenheiten ?
Gibt es Möglichkeiten die Bank zur Rechenschaft zu bewegen ?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungspolice durch.
Sind Sie Ihren Obliegenheiten gegenüber der Versicherungsgesellschaft nachgekommen?
Haben Sie den Versicherungsfall fristgerecht der Versicherungsgesellschaft gemeldet und nachgewiesen?

Ein einfacher Telefonanruf bei der kreditgebenden Bank reicht m. E. für ein wirksames Melden des Schadensfalles an die Versicherungsgesellschaft nicht aus.
Wenn Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag nicht nachgekommen sind und dies ursächlich für eine Zahlungsverweigerung der Versicherung sein sollte, dürfte es schwierig werden, für den eigenen Fehler andere, zum Beispiel die kreditgebende Bank, zur Rechenschaft zu ziehen ... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
andrefranke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anzeige der Krankheit bei der Bank sollte doch zur Fristenwahrung genügen und um wievieles sollte es denn fristgerechter zugehen, als am ersten Tag der Krankheit.
Nach Beendigung der Krankheit habe ich die entsprechenden Unterlagen über Dauer der Krankheit(von der Barmer) an die Bank geschickt.
Ich dachte eigentlich auch dass die Bank für mich der Ansprechpartner ist, da die Versicherung ja Teil des Kreditvertrages ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas muss man schriftlich machen . Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.