Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heizkostenabrechnung Wirtschaftsjahr 2004
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heizkostenabrechnung Wirtschaftsjahr 2004

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TrompetenTom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 16:32    Titel: Heizkostenabrechnung Wirtschaftsjahr 2004 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hab mal eine Frage und zwar:

hab gestern meine Heizkostenabrechnung für November - Dezember 2003 erhalten. Im Januar 2004 hatte ich eine neue Wohnung.
Nun wollte ich fragen, ob diese Angelegenheit schon verjährt ist. Die Nebenkostenabrechnung 2003 hab ich bezahlt! Mit dem Wirtschaftsjahr 2004 hab ich doch nichts zu tun, oder?
Die alte Heizkostenabrechnung 2003 war bis 31.10.2003 abgerechnet worden, fehlten mir also noch die 2 Monate.
Die Firma ista hat folgende Bemerkungen geschrieben.
Abrechnung erstellt am 03.08.05
Abrechnungszeitraum 01.11.03 bis 31.10.04. Berechneter Zeitraum 01.11.03 bis 31.12.03.

Fällt dies nicht auch unter der einjährigen Verjährungsfrist? Oder muss ich die ausstehende Summe bezahlen?

Vielen, vielen Dank für Eure Antwort

Gruß Tom
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Abrechnungsjahr vom 01.11.03 - 31.10.04 lief, hat der Vermieter Zeit, Ihnen die Abrechnung bis zum 31.10.05 zuzustellen, ist also rechtzeitig passiert. Ihr vorzeitiger Auszug im Abrechnungsjahr setzt die 1-Jahres-Frist zur Vorlage der Abrechnung nicht in Gang, sondern es ist zu rechnen vom Ende des (Haupt-) Abrechnungszeitraumes, also dem 31.10.04.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TrompetenTom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Was ist aber, wenn die Nebenkostenabrechnung 2003 eine Abrechnungsperiode von 01.01.03 bis 31.12.03 hat?

Ist es dann immer noch rechtens?

Er hätte nach meinem Auszug ja genug Zeit gehabt die zwei Monate extra ablesen zu lassen, oder?

Danke Gruß Tom
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 04:55    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach hätten Sie den Ableser bestellen müssen, dann wären Sie auf der sicheren Seite. So jedenfalls, haben es Nachbarn gemacht, das Gleiche erfolgte auch für Strom, Gas und Wasser. Nachbarn haben im eigenen Interesse diese Werte bei Auszug ablesen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.