Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnung nicht fertig
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnung nicht fertig

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jessi2205
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 20:11    Titel: Wohnung nicht fertig Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Ich sollte am 1.9 in meine neue Wohnung kommen.
Der Mietvertrag ist seit 2 Monaten unterschrieben!

Nun habe ich heute von der Nachmieterin erfahren das ihre neue Wohnung erst seit Montag fertig ist mit der modernisierung und das sie erst noch streichen müsste bevor sie umzieht (Sie zieht innerhalb des Hauses um)

Am Montag ist Schlüsselübergabe, ich habe mir extra Urlaub genommen den ich definitiv nicht verschieben kann, der Teppichverleger kommt am Dienstag und meine Möbel am Mittwoch!!!!!

Kann der Vermieter jetzt sagen "Pech sie können erst am 15.9 rein, oder habe ich ein recht darauf am 1.9 in die Wohnung zu kommen?????

Was für rechte habe ich Überhaupt?????


ich bin über jeden rat und jede Info dankbar

Liebe grüße
Jessica
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Schilderung ist etwas unklar, da Sie sicher nicht NACHmieterin meinen, sondern vermutlich VORmieterin. Es ist auch nicht klar, welchen Montag Sie meinen.

Ich vermute, Sie hatten den 29.8 für die Schlüsselübergabe abgemacht. Ihr Vertrag beginnt aber erst am 1.9.
Wieso glauben Sie dann, dass Sie erst zum 15.9. in die Wohnung können ?


Wenn der Vermieter Sie nicht am 1.9. in die Wohnung läßt, können Sie - ziemlich sicher - von ihm Schadensersatz verlangen (Hotel, Spedition, Möbelunterbringung....). Den alten Mieter können aber weder Sie noch der Vermieter aus der Wohnung werfen, wenn er nicht will. In dem Fall steht - ziemlich sicher - dem Vermieter Schadensersatz vom Vormieter zu.
Ich schreibe immer "ziemlich sicher", da ich die Verträge ja nicht genau kenne.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht habe ich gerade einen kleine Denkblockade, wie darf ich diesen Text verstehen? Was ist das für eine Nachmieterin? Und warum dann erst am 15.9.? Sie haben einen Vertrag unterzeichnet, sie haben Recht auf diese Wohnung zum 1.9.
Können sie das für Dumme, wie mich, noch mal erleichtert zu Papier bringen?
_________________
Silent leges inter arma
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jessi2205
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

sorry ich meinte natürlich Vormieterin!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jessi2205
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Ihre Schilderung ist etwas unklar, da Sie sicher nicht NACHmieterin meinen, sondern vermutlich VORmieterin. Es ist auch nicht klar, welchen Montag Sie meinen.

Ich vermute, Sie hatten den 29.8 für die Schlüsselübergabe abgemacht. Ihr Vertrag beginnt aber erst am 1.9.
Wieso glauben Sie dann, dass Sie erst zum 15.9. in die Wohnung können ?


.


ganz genau so sieht es aus. ich sollte den Schlüssel am 29.8 bekommen aber die VORmieterin meinte ich könne erst ab 15.9 rein, was mir aber vom Vermieter nie mitgeteilt wurde.
Vielleicht sollte ich dazu sagen das es sich um eine große Wohnungsgesellschaft handelt und die Vormieterin innerhalb des Hauses in eine modernisierte Wohnung umzieht die aber erst diese Woche Montag fertig war!

Sorry das ich so wirr geschrieben habe aber mir geht echt die Düse das ich am 1.9 nicht in die Wohnung kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.