Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ein Konzern ist ein Unternehmensverband, der einen Konzernabschluss gemäß §290 HGB erstellen muss.
"konzernintern" sind Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen gemäß §271 HGB. Verbundene Unternehmen sind solche die in den Kosolidierungskreis des Konzern einbezogen werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.