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"Ungerechtfertigte" Anwaltsrechnung???

 
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sonne73
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 09:25    Titel: "Ungerechtfertigte" Anwaltsrechnung??? Antworten mit Zitat

Es war einmal....Mister X, der im Dezember vergangenen Jahres einen Anwalt aufsuchte. Es ging um einen "Haftfplichtfall" (Beschädigung eines Gegenstands eines Dritten). Während des Gesprächs mit dem Anwalt (Schwerpunkt u.a. Familienrecht) wechselte Mister X kurz das Thema (Trennung, gemeinsamer Grundbesitz). Dauer dieser Abschweifung max. 5 Minuten. Nun, fast ein dreiviertel Jahr später stellt der Anwalt diese "Familien-Beratung" mit knapp 180 Euro in Rechnung. Ist das korrekt? Oder kann Mister X diese - in seinen Augen ungerechtfertigte Rechnung - anfechten. Wenn ja, wie?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 18:45    Titel: Re: "Ungerechtfertigte" Anwaltsrechnung??? Antworten mit Zitat

sonne73 hat folgendes geschrieben::
...


fragen kostet nichts - gilt leider nicht beim anwalt Sehr böse
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die anwaltliche Beratung ist eine Informationsdienstleistung. Und die Kostenhöhe ist per RVG pauschaliert und stellt grds. auf potentielle Streitgegenstände ab. Es kann also durchaus sein, dass hier ein Anspruch entstanden ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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vaouldyr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für das Abschweifen kann meiner Meinung nach eine Beratungsgebühr verlangt werden. Zur Berechnung muß der RA allerdings angeben, von welchem Streitwert er ausgeht. Außerdem ist für die Beratungsgebühr ein Faktor von 0,1 bis 1,0 möglich. Welchen Faktor hat der RA angesetzt?
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