Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zimmer gemietet - Viele viele Mängel - welche möglichkeiten?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zimmer gemietet - Viele viele Mängel - welche möglichkeiten?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:40    Titel: Zimmer gemietet - Viele viele Mängel - welche möglichkeiten? Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich gerade darauf hingewiesen wurde das mein Thema wohl Mietrecht und nicht Reiserecht sei, stelle ich es hier noch einmal ins richtige forum.

hier nochmal: Winken

also da ich mich für ca. eine woche im krankenhaus aufhalten musste, welches recht weit von meinem wohnort entfert war, habe ich ein zimmer für meine freundin in dieser stadt gemietet, damit sie nicht immer so weit zu fahren hat (140km)

das zimmer suchte ich aus einer liste der stadt erlangen herraus, rief dort an und klärte alles ab, und ließ mir noch einmal die austattung des zimmers bestätigen.

Austattung sollte sein:

- Appartment
- ausgestattet mit eigenem Bad/WC
- KFZ Stellplatz vorhanden
- Kochgelegenheit, Kühlschrank
- Bettwäsche + Handtücher gestellt
- Anreise ca. 11 Uhr

Die vermietung war wohl semiprofessionell, d.h. privatperson mit großem haus, vermietete insgesamt ca. 10 zimmer + XX wohnungen


Nach ankuft in erlangen wurden wir telefonisch von den 11 uhr immer wieder weiter vertröstet bis abends 20.00 Uhr. nachdem wir dort ankamen bekamen wir die zimmerschlüssel etc. die kosten wurden wie telefonsch vereinbart per vorrauskasse bezahlt.

nach besichtigung des zimmers etc. ergaben sich folgende mängel:

1. kein kfz stellplatz vorhanden, der angepriesene kfz stellplatz wurde mit "ach parken sie da in der einwohnerparkzone, da kommt die polizei nie vorbei" zur verfügung gestellt.
2. das zimmer befand sich in einem nicht abnahmefähigen zustand, d.h. verschimmelte fenster (abgeblätterte farbe, gesprungenes holz, mind. 35 jahre alt) boden, kehrleisten und ecken dreckig, waschbecken im zimmer dreckig, bett unsauber
3. zimmer war nicht mit einem bad/wc ausgestattet, das zimmer hatte lediglich ein waschbecken, zum benutzen von bad/wc musste man durchs treppenhaus, dann noch einen gang lang, und dort war dann eine dusche/wc
4. die kochgelegenheit + kühschrank waren nur eingeschänkt nutzbar, da das waschbecken einen warmwasserboiler hatte... es stand aber nur eine steckdose zur verfügung. für alle 3 geräte. d.h. kein warmes wasser wenn der kühlschrank an ist, kein kühschrank wenn man warmes wasser im waschbecken möchte, nichts von beidem wenn man kocht...
5. die zimmergröße des "appartments" betrug ca. 2x3,5m, gerade so das ein bett, direkt daneben ein stuhl mit einem winzigen tisch daneben kühschrank, darauf eine elektroherdplatte und ein kleiner schrank rein passte.


nach dem ich das gesehen hatte wurden die mängel sofort bei der vermieterin angezeigt, eine behebung der mängel war nicht möglich, da der kfz stellplatz natürlich nicht da war, zudem gab es kein zimmer mit eigenem bad. zudem wurde eine ankuft von 11.00 uhr ausgemacht da ich am abend meinen op termin hatte, und somit aufgrund der besonderen umstände die sich ergaben das wir erst 20.00 uhr ins zimmer konnten, zudem auch keine weitere frist gegeben werden konnte.

die mängel wurden zusätzlich innerhlab der frist von 4 wochen noch einmal von mir schriftlich und in detailierter form per einschreiben mit rückschein aufgezeigt.

leider weigert sich die vermieterin, trotz einer von mir abgezogenen aufwandsentschädigung von 18%, das geld zurückzuerstatten.

was kann ich dagegen tun? bzw. wie siehts überhaupt aus... wenn ich mit einem parkplatz werbe, aber keinen habe, ist das nicht arglistige täuschung? und wenn ich dazu noch illegal auf nem anwohnerparkplatz parken soll, ist das nicht anstiften zu einer straftat?

so kanns ja nicht gehen oder?

also was kann ich tun? was empfehlt ihr? anwohnermeldeamt? direkt anwalt?

wäre für einigen antworten sehr dankbar.

viele grüße

DeserTStorM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Alles eine Frage der Beweisbarkeit. Liegt die versprochene Ausstattung schriftlich vor?
Wurde die Mängelliste anerkannt, ggf. auch schriftlich?
Je nachdem wäre ein Anwalt aufzusuchen.
Weiterhin: Falschparken ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

naja gut dann eine ordnungswiedrigkeit Winken

aber wenn mir ein kfz stellplatz zu meiner verfügung zugesagt wird, und dieser ist nicht vorhanden... das ist ja wohl nicht rechtens oder?

ja die zusagen liegen z.t. was den parkplatz z.b. angeht schriftlich vor
für das bad etc. gibt es aber zeugen bei der mündlichen zusage

die mängel wurden von mir aufgezeigt, eine stellungsnahme dazu aber noch nicht bekommen.

kann man da über fremdenverkehrsämter oder so etwas machen? verbraucherschutzzentrale? weil anwalt würd ich nur wenns garnicht anders geht machen, bzw. nur wenn ich mir sehr sicher sein kann das es was bringt, weil als azubi kann einem so ne anwaltsrechnung ganz schön weh tun :-/

liebe grüße


DeserTStorM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
leider weigert sich die vermieterin, trotz einer von mir abgezogenen aufwandsentschädigung von 18%, das geld zurückzuerstatten.


Wenn die VM sich weigert, kann man nur über einen Anwalt klagen.
Offensichtlich hilft ja "ganz doll bitte, bitte machen" nichts...
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

hm

wäre das ein vertragsbruch? ich mein wenn ein teil der vertragsgegenstände nicht erfüllt werden müsste der vertrag doch nichtig sein oder?

hm fremdenverkehrsamt oder verbraucherschutzzentrale hilft mir da nichts oder? weil anwalt als azubi ist bisschen... hm sagte ich ja oben schon :-/

ich denke zwar bei der würde ein ordentlicher brief vom anwalt schon reichen... aber der kostet ja auch schon Traurig

hm also nur für mich... rechtens ist das doch auf keinen fall einfach die bezahlte miete zu behalten oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann nur ein Gericht entscheiden!

Da Dir der Anwalt zu teuer ist, wie würdest Du weiter vorgehen, um das Geld zu bekommen, dass die VM nicht freiwillig wieder rausrückt?????
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

sie umboxen und das geld mopsen ? Winken

nee nur spaß. naja ich dachte eben wie schon erwähnt an verbraucherschutz bzw. fremdenverkehrsamt, nur finde ich nichts darüber ob die da auch zuständig sind Traurig

naja ich werde mich dann wohl mal erkundigen müssen was eine beratung beim anwalt kostet und was evtl. ein mahnschreiben von einem anwalt :-/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.