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Verfasst am: 29.08.05, 11:36 Titel: Doppelte KV Beiträge an die PKV und die GKV
Ein Versicherungsmitglied wurde im Jahr 2003 arbeitslos. Hat aber dennoch vier Monate lang Versicherungsbeiträge an die PKV gezahlt. Gleichzeitig Beiträge an die GKV abgeführt.
Frage: Kann das Versicherungsmitglied den zu viel gezahlten Beitrag von der PKV im Jahr 2005 noch nachträglich zurückverlangen?
Es kann zwar sein daß er ab Beginn der Arbeitslosigkeit die PKV kündigen konnte, aber das muss er dann schon auch tun. Hat er eine Kündigung (rechtzeitig) abgeschickt?
Und warum hat er andernfalls nicht die Übernahme der Beiträge durch das Arbeitsamt beantragt?
Nein, das Mitglied hat keine Kündigung abgeschickt.
Die Übernahme durch das Arbeitsamt wurde beantragt, aber abgelehnt. Begründung: Noch nicht lange genug in der PKV. Stattdessen wurde der Arbeitslose automatisch in der GKV angemeldet. Er ist davon ausgegangen, dass auch automatisch eine Benachrichtigung an die PKV erfolgt.
Frage: Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Krankenversicherungsbeiträge an die PKV aus dem Jahr 2005?
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