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Verfasst am: 31.08.05, 11:47 Titel: keine Mängelbeseitigung ohne Kaution?
Folgender Sachverhalt:
Wohnung (zur Vermietung) gekauft, wenige Monate später kündigt die Mieterin, es wird ein Übergabeprotokoll mit Mängeln erstellt. Danach stellt sich erst heraus, dass der Vorbesitzer der Wohnung die Kaution bereits vor dem Verkauf der Wohnung an die Mieterin ausbezahlt hat.
Nun ist die Mieterin ist nicht gesprächsbereit, jegliche Anruf und Briefe blieben unbeantwortet. Der Anwalt beim Vermieterbund rät uns von rechtlichen Schritten, mit Hinweis aus die lange Verfahrensdauer, geringe Erfolgsaussichten und fehlender Rechtschutzversicherung, v. a. deshalb ab, weil wir keine Kaution haben!
Das ist für uns nicht nachvollziehbar! Kann sich die Mieterin wirklich aufgrund der fehlenden Kaution um die Mängelbeseitigung in Höhe von geschätzt 2.000 EUR drücken?
nach meiner Rechtsauffassung könnte hier der Vorbesitzer der Wohnung haftbar gemacht werden, weil er die Kaution an die Mieterin ausgezahlt hat ohne Sie darüber zu informieren.
Wie die diesbezüglichen Erfolgsaussichten sind, lässt sich nicht vorhersagen.
Dass ein Anspruch auf Schadenersatz von der Vereinbarung einer Kaution abhängen sollte, wäre eine gewagte Behauptung. Eine solche Behauptung wird mit Sicherheit kein Anwalt wirklich gemacht haben.
Für eine Mängelbeseitigung ist eine Kaution gut, aber doch nicht erforderlich. Der Anspruch des VM wird nicht geschmälert. Schon klar, Mieter will nicht zahlen.
Wenn die Forderungen berechtigt sind, der Mieter nicht zahlen will, einen Mahnbescheid beantragen.
Naja, das hat der Anwalt sicherlich nicht SO gesagt.
Er hat wohl eher gemeint, das das Risiko und der Aufwand des Gerichtsweges relativ hoch ist, aber nicht einmal eine Kaution zur Absicherung von zumindest einem Teil des Schadens vorhanden ist und er deshalb vom Klageweg abrät.
Es macht - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - keinen Sinn, jemanden zu verklagen, der zwar Geld schuldet, dieses aber voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht zurückzahlen können wird.
Da wirft man gutes Geld dem schlechten hinterher. Denn der VM muß die ganzen GErichts- und Anwaltskosten verauslagen, und bekommt vom insolventen Mieter NICHTS ersetzt.
für die zahlreichen Antworten. Ich vermute, dass alle irgendwie Recht haben, ich war bei dem Gespräch mit dem Vermieterbund nämlich nicht dabei und hab nun noch mal näher bei meiner Verwandten nachgefragt...
Es kommt erschwerend hinzu, dass der Vorbesitzer zur Verwandtschaft gehört, und wir gegen ihn nicht unbedingt gerne rechtliche Schritte einleiten möchten (tja, man kennt das, gibts wohl in jeder Familie, entweder einer gibt nach, oder das wars mit der Freundschaft...).
Außerdem habe ich jetzt erst erfahren, dass in dem Übergabeprotokoll andere, nur kleinere Mängel vermerkt worden sind... es wurden also Fehler über Fehler gemacht, wie es aussieht bleiben wir wohl auf dem Schaden sitzen...
Oder sieht jemand noch eine Chance, in dieser Situation, ohne passendes Übergabeprotokoll?
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