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Verfasst am: 31.08.05, 16:49 Titel: Kühlschrank in Einbauküche defekt
Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich wohne in einer Mietwohnung und in der Küche befindet sich eine Einbauküche mit Kühlschrank. Dieser Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig. Er ist defekt.
In meinem Mietvertrag steht drin, das die Einbauküche Eigentum des Vermieters ist.
Heißt das, dass der Kühlschrank dazu zählt oder nicht?
Muss der Vermieter mir einen neuen Kühlschrank stellen bzw.den alten reparieren?
Muss der Vermieter mir einen neuen Kühlschrank stellen bzw.den alten reparieren?
grundsätzlich ja... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Da der Kühlschrank und die Küche zur vermieteten Sache gehören, ist der VM für die Instandhaltung zuständig. D.h. der Mieter muß zunächst beweisen, djaß der Kühlschrank einen Mangel hat. Zu sagen, er kühlt nicht richtig, dürfte nicht ausreichen.
Liegt nun aber ein Mangel vor, muß der VM den Mangel beheben.
Jenachdem wie hoch die Kosten sind, kommt u.U. eine Kleinreparturenklausel zum Tragen, falls eine solche rechtsgültig vereinbart wurde.
Falls ja, und die Kosten liegen unterhalb der Grenze, zahlt dann der Mieter. Sonst der VM, falls die Kosten höher sind. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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