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Totalschaden an älterem Fahrzeug

 
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kigugu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 17:56    Titel: Totalschaden an älterem Fahrzeug Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechtslage für den Geschädigten in der folgenden Situation?

Ein geparktes, älteres Fahrzeug wird durch einen vorbeifahrenden LKW stark beschädigt. Die Schuldfrage ist eindeutig und die Versicherung des Verursachers nimmt Kontakt mit dem Geschädigten auf. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt fest, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Welchen Wert bekommt der Geschädigte erstattet?

Wie hätte sich die Situation verändert, wenn der Schaden knapp unterhalb des Totalschadens gelegen hätte?

Vielen Dank!

kigugu
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Schaden unterhalb des Totalschadens liegt oder auch noch etwas darüber, dann kann man eine Reparatur durchführen lassen.

Ansonsten gilt der Zeitwert, der nach gängigen Tabellen und Berechnungsprogrammen ermittelt werden kann. Dieser Betrag wird dann (anstelle der Reparatur) an den Geschädigten ausgezahlt.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Von dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wird dann noch der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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