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Verfasst am: 01.09.05, 08:51 Titel: Vermieter verweigert Rückgabe der Verpfändung
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Problematik:
-Bei Mietbeginn (Januar 2001) wurde auf dem Konto des Mieters eine Verpfändung zugunsten des Vermieters eingetragen (anstatt Kaution).
-Das Mietverhältnis wurde im Dezember 2001 durch fristgerechte Kündigung von seiten des Mieters beendet.
-Der Vermieter verweigert bis heute die Freigabe der Verpfändung, mit folgender Begründung:
*Im Keller der Wohnung hätte sich Sperrmüll befunden, den er habe entrümpeln lassen müssen.
*Er fordert den Mieter auf, diese Kosten anteilig zu übernehmen, erst dann würde er die Verpfändung freigeben.
Der Mieter verweigert dies, da der Sperrmüll (eine alte Einbauküche und ein Fahrrad) schon zu Beginn des Mietverhältnisses im Keller gelagert war. Die Vormieterin könnte dies bestätigen, ein Übernahmeprotokoll existiert allerdings nicht.
Hat der Mieter irgendeine Handhabe, die Freigabe der Verpfändung zu ereichen?
Vielen Dank für die Antworten,
Gruß Stefan
Zu der Frage wann die Kaution letztlich auf jeden Fall zurückgezahlt werden muss, hat auch der BGH (RE WM 87, 310) Stellung genommen.
Klarheit hat der Rechtsentscheid nicht gebracht. Nach Auffassung des BGH hängt die Dauer der Überlegungsfrist, die dem Vermieter zusteht, von den Umständen des Einzelfalles ab. Aus den Umständen könne sich ergeben das mehr als 6 Monate für den Vermieter erforderlich und für den Mieter zumutbar seien. Beträgt die Überlegungsfrist 6 Monate oder länger, kann der Vermieter sogar seine verjährten Ansprüche- z.b. Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung durch den Mieter, die 6 Monate nach Auszug verjähren gegen den Mieteranspruch auf Rückzahlung der Kaution der Kaution aufrechnen.(BGH RE WM 87, 310) Hat der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft gestellt, ist eine Verrechnung nach Ablauf der Verjährungsfrist jedoch ausgeschlossen (BGH WM 98, 224)
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