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Mieter A hat in seiner Wohnung die nur mit Toilette angemietet wurde schon vor Jahrzehnten ein Bad einbauen lassen. Dabei wurde die gesamte alte Wasser und Abwasserinstallation in der Wohnung durch Fachleute entfernt und erneuert. Eine Genehmigung wurde damals nicht eingeholt. Der Umbau ist aber dem Vermieter lange bekannt.
Jetzt ist an der Steigeleitung ein Rohrbruch entstanden und daher sollen alle alten Steigeleitungen und Fallrohre ausgetauscht werden.
Der VermieterB kündigt an, dass er die ungenehmigte vom Mieter A völlig veränderte Wohnungsinstallation nicht wieder an die erneuerte Hausinstallation anschließen lassen wird, da für diese keine Genehmigung erteilt wurde und diese nicht Gegenstand des Mietvertrags ist. Mieter A soll diese auf eigene Kosten anschließen lassen oder eine förmliche Genehmigung für den Einbau des Bades einholen.
Die Genehmigung wird aber nur unter der Voraussetzung erteilt, dass Mieter A sich verpflichtet das Bad bei Auszug oder jederzeit auf Verlangen des Vermieters herauszureißen, wenn dieser selbst die Wohnung durch Einbau eines Bades mit entsprechender Mieterhöhung von ca. 60 EUR "modernisieren" möchte.
Vermieter B behauptet das Bad sei nach 40 Jahren abgewohnt und er könne sowieso jederzeit den Einbau eines Bades durch ihn als Modernisierung durchsetzen.
Alternativ bietet er an für eine wirtschaftliche Vermietung einen Mietzuschlag von 20 EUR pro Monat zu vereinbaren und alles so zu belassen und den Badeinbau nachträglich zu genehmigen.
Kann ich dagegen etwas unternehmen bzw. die Miete mindern ?
Die Wohnung ist doch ohne Wasser und Toilette unbewohnbar.
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Danke.
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