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Totalschaden

 
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purzel20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 13:29    Titel: Totalschaden Antworten mit Zitat

Person A hatte unverschuldet einen Unfall. Nachdem das Auto in eine Werkstatt geschleppt wurde, wurde ein Gutachten erstellt, das einen wirtschaftlichen Totalschaden bestätigte. Laut dieses Gutachtens hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert von 4200€ und einen Restwert von 600€. Daraufhin holt Person A über die Werkstatt 3 Angebote für das Autowrack ein. Diese Angebote liegen zwischen 600€ und 1000€. Person A verkauft das Wrack für 1000€ an einen Verwerter.
Nach 3 Wochen meldet sich die Versicherung von Person B, die die Schuld an dem Unfall trägt. Diese Versicherung kalkuliert als Restwert des Wracks 2620€, weil ihr angeblich ein Angebot in dieser Höhe für das Wrack vorliegt. Deshalb will sie Person A auch nur 1580€ (Wiederbeschaffungswert-Restwert) auszahlen!
Hat Person A Pech gehabt? Oder muss die Versicherung sich an den Restwerts des Gutachtens halten?
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 14:21    Titel: Re: Totalschaden Antworten mit Zitat

purzel20 hat folgendes geschrieben::
Oder muss die Versicherung sich an den Restwerts des Gutachtens halten?


Von wem wurde denn das Gutachten in Auftrag gegeben?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

die frage ist hier, ob nach 3 angeboten und 3 wochen dies A zur last gelegt werden kann.

m.e. nicht, denn durch das einholen von 3 angeboten hat er ja schon so einiges für seine schadenminderungspflicht getan...

in diesem fall müsste sich aber die versicherung trotzdem nicht an das gutachten halten, sondern an den preis für den sie das fahrzeug zum restwert verkauft haben, denn ansonsten kame es ja zu einer "bereicherung" von 400 €...
_________________
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