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wir bewohnen eine Wohnung mit eigenem Eingang und Gartennutzung,ausser uns wohnen noch zwei weitere Mieter und die Vermieterin im Haus.Zum Haus gehört,ausser unser Stück,ein ziemlich großer Garten,der seit geraumer Zeit von unserer Vermieterin und deren Tochter als Müllkippe genutzt wird.Da wir unseren Garten mittendrin haben,sind wir umzingelt von mannshohem Unkraut,Sperrmüll,Einkaufswagen von Edeka und diversem anderen Müll.Was können wir dagegen unternehmen?Wir haben schon überlegt das Ordnungsamt einzuschalten,sind uns aber nicht sicher ob die was unternehmen,da Privatgrundstück.
Schon mal EDEKA darauf hingewiesen, wo die ihre Einkaufswagen suchen können?
Das sollte eine Strafanzeige wegen Diebstahls nach sich ziehen können ...
Alles schon versucht,Ergebnis leider gleich null.Manchmal glaube ich die haben einen "Darfschein".Deshalb wollten wir wissen ob irgenteine Behörde dafür zuständig ist.
Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen ... abgelagert werden (§ 27 KrW-/AbfG. Ein Gartengrundstück ist natürlich keine zugelassene Anlage. Ob eine Anzeige beim Ordnungsamt oder besser bei der unteren Abfallentsorgungsbehörde viel weiterhilft, ist allerdings die Frage. Die können natürlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und eine Beseitigungsanordnung verfügen. Spätestens wenn die Vermieterin den Verfügungen nicht nachkommt, kann die Sache im Sande verlaufen. Irgendwann müßte die Behörde die Entsorgung selbst veranlassen und auch in Vorleistung treten. Da sie dann häufig auf den Kosten sitzen bleiben, lassen sies sein. Es sei denn, Du bleibst etwa zwei bis drei Jahre mit ständigen Beschwerden am Ball.
Da die Vermieterin eh rauskriegen wird, wer sie beim Amt angezeigt hat, ist es günstiger gleich mit offenen Karten zu spielen und die Miete zu mindern, wenn sie die Abfälle nicht entfernt und das Grundstück nicht wieder in Stand setzt. Das wird das Klima im Haus nicht gerade positiv beeinflussen. Wenn ihr da nicht unbedingt wohnen bleiben wollt, solltet Ihr auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen.
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