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jennefer Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 02.09.05, 21:20 Titel: Trennung eheähnliche Gemeinschaft - Beide im Mietvertrag |
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Hallo,
Nehmen wir mal an: A wollte sich von B trennen hat es allerdings nicht gemacht, da B angeboten hat das Problem, weshalb sich A trennen wollte, in den Griff zu bekommen und hat dann zur Sicherheit für A folgendes unterschrieben, falls es in der Zukunft doch zur Trennung kommen sollte:
Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.
Jetzt ist es endgültig und A will sich von B trennen.
Wenn A nun dieses Schreiben bei dem Vermieter vorlegen würde, kann dies dann als austretung aus dem Mietvertrag bzw. Kündigung des Mietvertrags angesehen werden?
Gruß
jennefer
Gruß
jennefer |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.09.05, 06:19 Titel: |
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Nein.
Wenn beide Mieter sind, können auch nur beide gemeinsam kündigen.
Sie können allerdings mit dem Vermieter reden, vielleicht ist er ja einverstanden. Wenn nicht, dann müssen Sie entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam Mieter bleiben.
B kann natürlich ausziehen, bleibt aber bis zum Ende des Mietverhältnisses in der vollen Haftung für Miete usw. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 03.09.05, 07:20 Titel: Re: Trennung eheähnliche Gemeinschaft - Beide im Mietvertrag |
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jennefer hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Nehmen wir mal an: A wollte sich von B trennen hat es allerdings nicht gemacht, da B angeboten hat das Problem, weshalb sich A trennen wollte, in den Griff zu bekommen und hat dann zur Sicherheit für A folgendes unterschrieben, falls es in der Zukunft doch zur Trennung kommen sollte:
Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.
Jetzt ist es endgültig und A will sich von B trennen.
Wenn A nun dieses Schreiben bei dem Vermieter vorlegen würde, kann dies dann als austretung aus dem Mietvertrag bzw. Kündigung des Mietvertrags angesehen werden?
Gruß
jennefer
Gruß
jennefer |
Nehmen wir mal an, dies wäre ein Forum zum Thema Mietrecht und es würde sich hier kaum jemand ernsthaft für Beziehungsfragen interessieren. Was bleibt dann noch übrig? In Kurzform ein Einzeiler mit dem Inhalt: ein Mieter möchte aus einem gemeinsamen Mietverhältnis ausscheiden. DasThema wurde von Yvonne eigentlich vollständig und zutreffend abgehandelt.
Dieses Thema wurde hier im Forum bereits wasweißichwievielemale abgehandelt. Mir wird wohl auf ewig unverständlich bleiben, wie man ohne sich je Gedanken über diese Dinge gemacht zu haben gemeinsam Verträge abschließen kann. |
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jennefer Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 03.09.05, 09:21 Titel: |
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Hallo,
mir ist schon klar das beideseiten den Mietvertrag küngigen müssen. In disem Fall will B die Wohnung nicht kündigen. Und A will nur kündigen wenn B auch kündigt. Es wäre kein Probelm mit der Vermieterin, allerdings braucht die Vermieterin eine Kündigung von B. Und deshalb war meine eigentliche Frage ob dies was B unterschrieben hat als Kündigung anzusehen ist.
Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.
Danke
Gruß
jennefer |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 03.09.05, 09:40 Titel: |
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Eine gewisse Form sollte die Kündigung schon haben. Ich Glaube kaum, daß sich der Vermieter wegen der Beziehungskriese Gedanken macht. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 03.09.05, 17:20 Titel: |
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Hallo,
A und B haben eine interne Abmachung getroffen. Wenn der Vermieter es ablehnt, den bestehenden Mietervertrag allein mit A fortzusetzen, ist die interne Abmachung für A nutzlos.
Möglich wäre evtl., dass A und B den Mietvertrag gemeinsam kündigen und der VM mit A einen neuen Mietvertrag abschließt, bei dem sich allerdings die Konditionen ändern dürften.
Gruß, Jade |
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BlackSheep FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 03.09.05, 17:25 Titel: |
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jennefer hat folgendes geschrieben:: | Und A will nur kündigen wenn B auch kündigt. |
Warum denn? Sind die zwei mittlerweile so zerstritten? Oder will A B ans Bein pinkeln?
Ich frage nur, weil ich nicht einsehen würde, wenn A eh auszieht, warum er (oder sie) dann nicht alleine kündigen will.
Da scheint das Problem zu liegen. Und wenn das nicht gelöst wird, kann man rechtlich glaube ich gar nichts machen. Dann müssen beide raus.
Eine Idee vielleicht noch (etwas fies A gegenüber):
B geht heimlich zur Vermieterin und erklärt alles. Dann gibt er A gegenüber vor, auch kündigen zu wollen, beide kündigen und B geht einen Tag später wieder hin und unterschreibt einen neuen Vertrag. Dann müsste nur noch A aus der Bude. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 03.09.05, 18:16 Titel: |
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#blacksheep
Was soll daran denn fies sein ?
Beide Mieter müssen kündigen. Das ist unstrittig.
Nun können sich beide Mieter (jeder für sich) wieder beim VM um die Wohnung bewerben. Der VM kann beide ablehnen oder an einen von beiden vermieten. Vorrecht hat keiner von beiden. Denn die Entscheidung trifft dann der VM.
Freiwillig muß der VM keinen Mieter aus dem Vertrag entlassen, denn dadurch geht ihm ein Schuldner abhanden, wenn es zu Rückständen aus dem Vertrag kommt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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BlackSheep FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 04.09.05, 16:27 Titel: |
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Christoph hat folgendes geschrieben:: | #blacksheep
Was soll daran denn fies sein ? |
Ich hatte den Eindruck, als sind die beiden sich nicht mehr ganz grün und der eine will den anderen reinlegen. |
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jennefer Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 04.09.05, 19:39 Titel: |
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Hallo nochmal,
A hatte letztes Jahr im Oktober vom selben VM eine andere Wohnung bekommen, die A aber abgelehnt hatte, da B A überredet hat es noch mal zu versuchen. Der VM hat damals schon rumüberlegt wie man es machen könnte, dass B die Wohnung verlassen muss. Den bei den Probelemen handelt es sich auch um öftere Handgreiflichkeiten und ein großes Alkoholproblem von B.
Also der Vermieterin ist es, denke ich mal, lieber wenn A in der Wohnung bleibt.
Da aber B nun das was er damals unterschrieben hat doch nicht einhalten will und aber A die Wohnung genauso wenig verlassen will, aufgrund was vor einem Jahr war, wollte ich einfach mal fragen, ob daraufhin der VM dieses Schreiben als Kündigung seiten B´s ansehen darf, aus rechtlicher Sicht.
Gruß
jennefer |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 05.09.05, 08:53 Titel: |
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Die Kündigung nur von B ist streng genommen nicht rechtswirksam, da sowohl A und B Mieter sind und deshalb auch nur beide kündigen können.
Jedoch kann der VM mit dem B eine Vereinbarung abschließen, nach der der B aus dem Vertrag austritt. Also sowas wie einen Mietaufhebungsvertrag.
Will denn überhaupt raus ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 05.09.05, 08:56 Titel: |
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Die Vereinbarung von B und dem VM bedarf aber auch der Zustimmung von A. Eine solche Vereinbarung ist normalerweise immer möglich wenn sich alle beteiligten Parteien , in dem Fall A, B und VM, sich einigen können und diese dann akzeptieren. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 05.09.05, 09:02 Titel: |
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Völlig korrekt, deswegen verstehe ich auch nicht dieses ganze rumgehökere.
Die Mieter A , B und der VM schließen eine Vereinbarung, nachdem der Mieter B aus dem Mietverhältnis entlassen wird. Alle unterschreiben und gut ist.
Die Konsequenzen:
Mieter B zieht aus.
Dem Vermieter geht ein Schuldner verloren.
Mieter A muß nun für alles selber gerade stehen, da Mieter B aus der Haftung raus ist.
Ist doch eigentlich ganz einfach. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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