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Ab wann kann ein Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?

 
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lebes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 22:05    Titel: Ab wann kann ein Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich interessiere mich für eine Wohnung. Habe mir diese vergangene Woche angeschaut und bin doch sehr begeistert. Nur hat mich die Information:
"Eigentlich sollte die Wohnung verkauft werden, aber dies gibt der Markt momentan nicht her"

Nun frage ich mich natürlich, ob es passieren kann, dass sich der Markt in nen halben Jahr ändert und mir die Wohnung gekündigt wird (nach Bezahlung von Maklerprovisionen, Umzugskosten etc.) wäre das natürlich sehr ärgerlich.

Wie sieht das rechtlich aus?

Gruß
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DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 00:38    Titel: in der Tat, Antworten mit Zitat

so sieht´s aus.
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
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lebes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, das war knapp und scheinbar eindeutig.

Das bedeutet, wenn ich mich davor schützen will innerhalb kürzester Zeit wieder
aus der Wohnung ziehen zu müssen, müßte ich auf einen Vertrag bestehen, wo beidseitig auf Kündigung in einem gewissen Zeitraum verzichtet wird?

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das schützt zumindestens vor einer ordentlichen Kündigung. Voraussetzung ist das der derzeitige VM dies auch macht. Weil er mit Mieter der nicht so schnell kündbar ist die Wohnung so gut wie nicht verkaufen kann. Ausser vielleicht an einen Kapitalanleger. Allerdings sollte zusätzlich bedacht werden das dieser Kündigungsverzicht auch für den Mieter gilt und dieser dann bis zum Ende der Laufzeit an den Mietvertrag gebunden ist.
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