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^Rechtswirksamer Mietvertrag?

 
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fury1970
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 06:56    Titel: ^Rechtswirksamer Mietvertrag? Antworten mit Zitat

:?: Hallo,

zwischen den Eheleuten X (Vermieter) und den Eheleuten Y (Mieter) wurde ein Mietvertrag abgeschlossen. Unterschrieben wurde er von den EheleutenY und Herrn Y. Frau Y war nicht anwesend und es lag auch keine schriftliche Vollmacht vor.

Ist der Mietvertrag so gültig? Kann es da mal Probleme geben?

Danke vorab für Antworten
Daniela
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag gilt, jedoch nur gegenüber denjenigen, die ihn auch unterschrieben haben. Zur Klarheit sollte man die fehlende Unterschrift auf allen Exemplaren nachholen.
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