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Nachforderung der Wohnungsverwaltung

 
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proudlypresent
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 18:38    Titel: Nachforderung der Wohnungsverwaltung Antworten mit Zitat

Hallo
Mein Sohn zieht mit seinem Mitbewohner nach 1 Jahr (WG) aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Übernahme seitens der Wohnungsverwaltung hat stattgefunden und die angeführten Mängel sind beseitigt worden. Jetzt nach ca. 4 Wochen macht die Hausverwaltung neue Mängel geltend. Unter anderem Kalkflecken unter der Duscharmatur - Wandfarbe auf den Schaltern - auf dem Teppichboden Abdrücke vom Drehstuhl - (Auslegware beim Einzug neu verlegt)
Meine Frage: Hat die Wohnungsverwaltung Erfolg mit Ihren Forderungen?
FürAntworten bedanke ich mich im Voraus
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cascabel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

war die wohnung leer als die ersten schäden festgestellt worden sind? hätten sie also gleich auffallen können?
wenn dem so war und die wohnung nach behebung der angezeigten mängel abgenommen war, kann die verwaltung keine weiteren schäden anzeigen- das hätte sie sofort machen müssen.

beste grüße cascabel
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Übergabe mit einem Abnahmeprotokoll stattgefunden hat, hat die Vw nun schlechte Karten.

Im Übrigen dürfte sonst lediglich die Wandfarbe auf den Schaltern einen Schadensersatzanspruch begründen.

Kalkflecken können jederzeit weggeputzt werden und die Spuren des Drehstuhls gehören zur normalen Abnutzung.
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