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Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen?

 
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jerry006
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 14:53    Titel: Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand bezieht AlG II.

Dieser muss wegen ner "Geschichte" einen Anwalt nehmen. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt einen Teil. Den Rest muss er selbst bezahlen?

Muss der AlG II-Bezieher das selbst bezahlen oder kann er sich davon irgendwie befreien lassen oder zahlt das jemand anders für ihn?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, ist es möglich bei dem zuständigen Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen. Die geben auch weitere Auskünfte dafür.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und mit diesem ab zum Anwalt zur Erstberatung. Eigenanteil meine ich was bei 10,00 Euro.
Und der Rechtsanwalt kann für weitere Massnahmen im Namen des Mandanten die Prozesskostenhilfe beantragen.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und mit diesem ab zum Anwalt zur Erstberatung. Eigenanteil meine ich was bei 10,00 Euro.
Und der Rechtsanwalt kann für weitere Massnahmen im Namen des Mandanten die Prozesskostenhilfe beantragen.



wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, gibt es keine pkh. auch nicht für den eigenanteil, es sei denn, dieser wäre sehr hoch.
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat sich unsere rot/grüne Gesetzgebeung sicher wieder etwas dabei gedacht.
Klasse. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt zahlt auch einen evtl. Eigenanteil selbst.
Wer keine hat für den zahlt Vater Staat regelmäßig alles.
Habe mich kürzliich gerade mit PKH befassen müssen.
Würden mehr Leute die Einkommensgrenzen für die PKH und die Pfändungsfreigrenzen kennen, wären die Rechtsschutzversicherungen wohl arm dran.
Am besten vorher noch ein paar Kredite aufnehmen und schon kann fast jeder auf Staatskosten klagen was das Zeug hält.
Gegen etwaige Ansprüche des Gegners schützt man sich in dem man mit der Klage für diesen Fall gleich Vollstreckungsschutz beantragt.
Gibt es eigentlich eine Statistik wieviele der Fälle die bei den obersten Gerichten landen auf Staatskosten geführt werden?
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