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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG

 
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Greece
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 14:38    Titel: BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Habe folgendes Problem:
Bin der Meinung, dass Vermieter vorsätzlich keine Betreibskostenabrechnung schickt (verfällt ja nach Jahresende für Abrechnungszeitraum), da die Vorauszahlung (Abschlag) wohl höher war als die tatsächlich angefallenen Kosten.
Wie kann ich die im Voraus zuviel gezahlten Betriebskosten zurück bekommen?
Habe ja keine schriftliche Abrechnung und somit keine Überprüfungsmöglichkeit.

Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.

Im voraus Dankeschön.

Ciao "Greece"
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Abrechnung klagen, dann hat man eine Abrechnung und kann entsprechend weiter verfahren.
Allerdings wenn im Vertrag vereinbart ist das eine Pauschale gezahlt wird, dann gibt es weder eine Abrechnung noch eine Auszahlung irgendwelches Guthabens oder Nachforderung.
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Greece
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:33    Titel: BETREIBSKOSTENABRECHNUNG Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Reaktion und Antwort!

Klagen - bei welchem Gericht?
Vorauszahlungen wurden bisher bei BK-Abrechnung gegengerechnet.
Meistens folgt ja dann eine Nachzahlung. Wie gesagt bei vorausssehbarer Gutschrift fällt die Jahresabrechnung wohl unter den Tisch...

Dankeschön
Ciao Greece
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thomys
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Greece,

das Problem hatte ich auch, ich habe ein Einschreiben an den Vermieter geschickt,
mit der Aufforderung, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen (4 Wochen frist, datiert),.
Darauf wurde nicht reagiert, dann bin ich zu einem RA gegangen (Erstberatung + Brief
kosten ca. 80 Euro, ich hatte einen Streitwert von 400 Euro), dieser hat dann den
Vermieter angeschrieben und dann ging es plötzlich Smilie
Der RA hat dann noch gleich die NK-Abrechnung auf Richtigkeit überprüft, daraufhin
habe ich sogar noch mehr Geld zurückbekommen, als ich eigentlich dachte, da in der
Abrechnung noch mehrer Fehler zu meinen Ungunsten waren.
Die RA Kosten muss der Vermieter bezahlen, da dieser eine sogenannte Bringschuld o.ä.
bzgl der NK-Abrechnung hat. (Der Vermieter befand sich im Verzug)

Mit freundlichen Grüßen

Thomas
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:15    Titel: Re: BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG Antworten mit Zitat

Greece hat folgendes geschrieben::
Bin der Meinung, dass Vermieter vorsätzlich keine Betreibskostenabrechnung schickt (verfällt ja nach Jahresende für Abrechnungszeitraum), da die Vorauszahlung (Abschlag) wohl höher war als die tatsächlich angefallenen Kosten.


Nein, Ansprüche aus NK-Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
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Greece
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Ich danke Euch allen vielmals für Eure Hilfe und rege Teilnahme am "Chat"!
Hat mir gut weitergeholfen!

Ciao "Greece"
javascript:emoticon('Sehr glücklich')
Sehr glücklich
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