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ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage in dieses Forum gehoert, aber mir erschien es das passendste zu sein.
Ich moechte gerne kleinformatoge Plakate aufhaengen lassen, aber nicht durch ein Plakatierungsunternehmen, sondern nur in Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern. Vertraglich waere geregelt, dass der freie Mitarbeiter vor Ort abklaeren muss inwieweit Plakate aufgehaengt werden duerfen und er ist hierfuer verantwortlich. An Stellen an denen keine Plakate angeschlagen werden duerfen oder keine Erlaubnis erteilt wurde, sollen die Plakate nicht haengen, was ich selber aber nicht ueberpruefen kann.
Meine Frage ist, ob ich diese komplette Verantwortung an einen freien Mitarbeiter uebergeben kann und wer haftet an erster Stelle, falls er/sie sich nicht an diese vertragliche Vereinbarung haelt.
Meine Frage ist, ob ich diese komplette Verantwortung an einen freien Mitarbeiter uebergeben kann und wer haftet an erster Stelle, falls er/sie sich nicht an diese vertragliche Vereinbarung haelt.
Das sind Ihre Verrichtungsgehilfen, für die Sie haften. Sie können sich dann an den freien Mitarbeiter schadlos halten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Was meinen Sie mit "schadlos halten"? Kann ich vertraglich vereinbaren, dass ich von jeglichen Anspruechen freigestellt bin und diese der jeweilige freie Mitarbeiter traegt. Meinten Sie das?
Nein er meint, nehme ich an, daß Sie den Schaden, den Sie eventuell durch das verbotene Plakatieren ihrer Mitarbeiter erleiden, von den Mitarbeitern einklagen können.
... der feine Unterschied ist das Sie im Falle des Falles hergehen können und Sagen 'Nee - von mir können Sie nix wollen - halten Sie sich mal an den Plakatierer'.
Sie können lediglich nachher versuchen sich das Geld was Sie die Sache gekostet hat vom Plakatierer zurück zu holen - wenn es was zu holen gibt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.09.05, 17:09 Titel:
CDS hat folgendes geschrieben::
... der feine Unterschied ist das Sie im Falle des Falles nicht hergehen können und Sagen 'Nee - von mir können Sie nix wollen - halten Sie sich mal an den Plakatierer'.
Habe das wichtige fehlende Wort mal ergänzt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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