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Verfasst am: 08.09.05, 20:34 Titel: Provision verlangen bei weiter Vermietung durch Familie
Habe mal eine Frage, weiß nicht ob mir jemand sagen kann ob es rechtens ist.
Wir ziehen zwar jetzt aus dieser Wohnung aus, aber im Netz wird unsere Wohnung wieder angeboten.
folgendes:
Damals hat ein Immobilienmakler uns die Wohnung vermittelt und dafür eine Provision bekommen.
Jetzt wird die Wohnung von der Tochter (des Vermieters) und dessen Ehemann weiter vermittelt und sind jetzt eine Hausverwaltung. dürfen die auch eine Provison verlangen für das Vermitteln der Wohnung?
Ausserdem wohnen mein Vermieter und deren Familien neben uns im Haus.
Der Vermieter hat einen eigenen Fuhrbetrieb und die Vermietung wohl an seine Tochter übergeben oder beauftragt.
Ich würde das als Abzocke bezeichnen noch Provison zu verlangen wenn es eine Familie ist.
Gruss
magicsilence
Verfasst am: 08.09.05, 20:41 Titel: Re: Provision verlangen bei weiter Vermietung durch Familie
magicsilence hat folgendes geschrieben::
Jetzt wird die Wohnung von der Tochter (des Vermieters) und dessen Ehemann weiter vermittelt und sind jetzt eine Hausverwaltung. dürfen die auch eine Provison verlangen für das Vermitteln der Wohnung?
Wenn die Tochter ein entsprechendes Gewerbe hat, darf sie natürlich auch Provision verlangen, wenn Sie Wohnungen vermittelt, die Familienmitgliedern gehören.
Vorausgesetzt, daß sie nicht gleichzeitig Verwalterin der zu vermittelnden Wohnung ist.
Das die Wohnung ihrem Vater gehört und das der nebenan wohnt, spielt keine Rolle.
es geht mich zwar auch nichts an, werde das gefühl nicht los ob es rechtens ist, denn vorher hatte unsere Hausverwaltung den Namen des Ehemannes (z.B. Klaus Mayer Hausverwaltung) und die Wohnungen wurden und werden auch unter dieser Hausverwaltung im Internet angeboten, kurz zuvor haben wir ein schreiben bekommen, das seine Frau jetzt die Hausverwaltung übernimmt und über ihren Namen ( z.B. Claudia Mayer NDHV), praktisch zwei Hausverwaltungen in einer Wohnung beide dieselbe Telefonummer. komisch.
Kann ich als Mieter irgendwo einsicht nehmen ob das angemeldet ist und ob sie Provision verlangen kann?
Tatsache ist, daß sie keine Provision verlangen darf, wenn sie bzw. ihre Firma gleichzeitig Verwalterin der Wohnung ist.
Ob und was ihr Vater und Ehemann machen, spielt keine Rolle, so lange die Firmen nicht wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Eine Telefonnummer bedeutet nicht automatisch solch eine Verknüpfung.
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