Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Miete drauf- statt abgebucht!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Miete drauf- statt abgebucht!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
goodie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:22    Titel: Miete drauf- statt abgebucht! Antworten mit Zitat

Meine Hausverwaltung hat eine Einzugsermächtigung zum Abbuchen meiner Miete.
Als ich gestern meine Kontoauszüge kontrollierte, stellte ich fest, dass mir das Geld für die Miete nicht abgezogen, sondern genau dieser Betrag gutgeschrieben wurde Lachen

Jetzt bin ich reich, das ist schön Cool , aber was ist, wenn die Hausverwaltung ihren +/- -Dreher nicht bemerkt? Können die mich wegen ausstehender Mietzahlungen belangen oder ist es deren Problem, wenn sie mit einer Einzugsermächtigung nicht richtig umgehen?

Damit es keine Missverständnisse gibt: natürlich lasse ich den Überschüssigen Betrag auf meinem Konto, damit sie sich ihn holen können, sobald der Fehler bemerkt wird.
Mich würde nur interessieren, ob ICH in diesem Fall verpflichtet bin, sofort dafür zu sorgen, dass die Miete wieder zurück an die Verwaltung geht (DIE wollten schließlich eine Einzugsermächtigung von mir, um Ausstände zu vermeiden)? Oder darf ich mir das Spielchen noch eine Weile ansehen, ohne Ärger zu bekommen?

Viele Grüße Alex
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Besser der Hausverwaltung Bescheid sagen, da Mietschulden immer eine Bringschuld sind und der Mieter zu sorgen hat das diese pünktlich beim VM eingeht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fin da Bim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe dazu auch http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=39159&start=0 Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goodie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ Fin da Bim: Danke – der Beitrag ist allerdings nicht sehr hilfreich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein Verschulden meinerseits handelt.

@ Strider: Auch danke!

Das mit der Bringschuld ist ja auch ok, aber nehmen wir mal an, die Verwaltung merkt, dass sie meine Miete nicht abgebucht haben, zieht den Betrag ein, holt sich aber das Geld, das sie EINGEZAHLT haben nicht zurück. Dann wohne ich diesen Monat mietfrei?
Ich meine, wenn sie den Fehler des zuviel überwiesenen Geldes nicht bemerken, bin ICH verpflichtet, es denen zu melden Geschockt ? Wenn ich eine falsche Überweisung ausfülle, habe ich doch auch nur eine begrenzte Zeit, mir das Geld zurück zu holen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall liegt tatsächlich kein Verschulden vor und der Mieter ist nicht in Verzug. Fällig ist die Miete allerdings trotzdem. Darüber hinaus liegt in Höhe des Überweisungsbetrags eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Der Mieter ist nach § 812 BGB zur Herausgabe verpflichtet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte der Mieter das nur nicht gemerkt und das Geld für einen schönen, extravaganten Urlaub ausgegeben, den er sich sonst niemals hätte leisten können. Sehr böse

Einfach zurückzahlen ist natürlich noch besser.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fin da Bim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 04:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@ Fin da Bim: Danke – der Beitrag ist allerdings nicht sehr hilfreich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein Verschulden meinerseits handelt.

Dieser Link sollte auch nur als Abschreckung dienen, für den Fall, dass Sie jetzt auch anfangen sollten zu glauben, Sie müssen in diesem Fall nicht reagieren. Aber dazu machen Sie mir eh im Gegensatz zum Mieter aus dem o.g. Fall einen viel zu sozialen Eindruck, sowas kann scheinbar nur einer sehr kleinen Gruppe von Menschen passieren..

Fin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goodie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn's um's Geld geht...
Offenbar schlafen meine Hausverwalter nicht: heute, 3 Tage nach der Fehlbuchung, haben sie sich alles ihnen zustehende Geld (wieder-) geholt.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

Alex
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.