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Rücktritt vom Mietvertrag wegen Balkonverkleinerung

 
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bks
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Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:54    Titel: Rücktritt vom Mietvertrag wegen Balkonverkleinerung Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe im Juni einen Mietvertrag für ein Haus unterschrieben. Mietbeginn ist der 1.10.2005. Der vorhandene Balkon war ca. 2,20 tief und 4,80 lang. Nach Erhalt des Schlüssels mussten wir jedoch feststellen, dass bauliche Veränderungen am Balkon vorgenommen wurden. Der Balkon ist nun nur noch ca1,20m tief. Wie uns der Vermieter mitteilte, musste dies aufgrund einer Anweisung vom Bauamt erfolgen, da er den Bakon seiner zeit eigenmächtig vergrößert hatte.
Können wir aufgrund der Verkleinerung des Balkons vom Mietvertrag zurücktreten?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
BKS
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, eine Mietminderung sollte aber möglich sein.

Gekündigt werden kann allerdings fristgerecht mit 3 Monatsfrist (Ausnahme Mindestlaufzeit wurde vereinbart).
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an, wann der VM wußte, dass er den Balkon zurückbauen muß.
Wußte er das schon im Juni und hat es euch nicht gesagt, könnt ihr wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Es kommt darauf an, wann der VM wußte, dass er den Balkon zurückbauen muß.
Wußte er das schon im Juni und hat es euch nicht gesagt, könnt ihr wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.


Und diese Frage sollte das Bauamt beantworten können, wann sie den VM dazu aufgefordert haben. Oder geben die keine Auskunft wg.Datenschutz ?
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