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Verfasst am: 05.09.05, 06:27 Titel: Ruhen der Kaptiallebensvers. bei vorübergehend. Auswanderung
Hallo,
wir haben vor in die USA auszuwandern. Ist es möglich, eine Kapitallebensversicherung (Laufzeitbeginn: 1989) vorübergehend für ca. 5 Jahre ruhen zu lassen???? Hängt dies speziell auch von den Versicherungsanbietern ab?
Also trotz Hauptwohnsitz USA?
Für Antworten bin ich dankbar.
Grüße
Bettina
Meines Wiissens nach ist eine Beitragsfreistellung länger als 1 Jahr steuerlich nicht erlaubt. Für 2 Jahre kann man meist die Beiträge stunden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
[quote="Rembrandt"Es ist auch möglich, eine Lebensversicherung zu verkaufen. Hier gibt es schon einige Anbieter.[/quote]
Hierbei sollte man jedoch beachten, dass die Restlaufzeit in der Regel nicht länger als 15 Jahre sein darf und ein Rückkaufswert von minimum 5.000 € vorhanden sein muß. Zudem gibt es bei den Anbietern meist eine Liste von Versicherungsgesellschaften von denen überhaupt Policen akzeptiert werden. Da die hier genannte KLV erst 16 Jahre läuft, gehe ich davon aus das sie diese Kriterien nicht voll erfüllt.
Ansonsten ist der Verkauf einer Police eine sinnvolle Alternative zur Kündigung. Man erhält meist zwischen 7 und 10% mehr als bei einer Kündigung. Und der Todesfallschutz bleibt auch bestehen.
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