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Hallo!
Ein Anwalt wird beauftragt, eine Erbschaftsangelegenheit zu übernehmen. Es fehlt noch die Anschrift des letzten Miterben, die aber vom Anwalt nicht ermittelt wird. Ca. 7 Monate ist dieser völlig untätig.
Eine Bekannte eines Miterben ermittelt mit den vorliegenden Informationen mit wenigen Telefonaten und einem kleinen Brief innerhalb einer(!) Woche die zustellungsfähige Anschrift. Diese Anschrift wird dem Anwalt mitgeteilt, so dass dieser den Erben informieren konnte.
Jetzt sind schon wieder 11 Wochen(!!!) verstrichen, ohne dass etwas passiert wäre.
FRAGE:
Was kann / sollte man jetzt tun?
Kann / sollte man den Anwalt wechseln? Worauf muss man dabei achten, damit die Gebühren nicht doppelt anfallen?
Vielen Dank für mögliche Antworten.
Karin-Marie
In diesem Fall würde ich mit Einschreiben/Rückschein beim Anwalt anfragen, ob er überhaupt noch tätig ist in dieser Sache und Frist setzen. Sollte nichts passieren, würde ich die Anwaltskammer einschalten.
was das mit dem Einschreiben/Rückschin soll wird mir ewig schleierhaft bleiben - spar dir das Geld!
Setze dem Anwalt schirftlich eine Frist von 10 Tagen zur Erledigung der offenen Punkte. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen kannst du entscheiden ob du die Anwaltskammer einschaltest oder den Anwalt wechselst.
Bei Anwaltswechsel mußt du aber davon asugehen die Gebühren doppelt zu zahlen, denn derzeit haben Anwälte hier noch Narrenfreiheit weil ihnen das Geld trotz schlechter Leistung idR zusteht.
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