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Verfasst am: 13.09.05, 00:05 Titel: Kündigung durch Vermieter
Ich bin etwas verwirrt
Mal lese ich das der Vermieter einen Grund vorweisen muss, wenn er einem Mieter kündigen will (Eigenbedarf etc.) dann wieder lese ich das der Vermieter seinem Mieter grundlos kündigen darf, wenn die beiden Parteien im gleichen Haus wohnen.
Wie schaut das mit Küdnigung genau aus wenn beide Parteien im gleichen Haus wohnen?
Der Vermieter kann nur kündigen wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, d.h. ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Ausnahme der Mieter und Vermieter wohnen in einem Zweifamilienhaus. Dort kann der Vermieter auch kündigen ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Für Ihn ist die Kündigungsfrist (neues Mietrecht) 6 Monate.
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