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Bankbürgschaft als Kaution bei neuem Eigentümer?

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 10:50    Titel: Bankbürgschaft als Kaution bei neuem Eigentümer? Antworten mit Zitat

Hallo,

kurzer Sachverhalt:

A mietet bei B, leistet Kaution als Bankbürgschaft.
B geht pleite, C ersteigert Wohnung.
Bank verweigert neue Bürgschaft.

Gilt die alte Bankbürgschaft weiter, hat C Asnpruch auf Kaution in Bar gegen A oder hat C schlicht Pech gehabt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aus leidiger Erfahrung kann ich nur sagen: Wenn die Bank die Bürgschaft generell aus ihrem Programm genommen hat, hat man geloost. Ist uns so gegangen und dann standen wir da in unseren nassen Hemden. Neuer Vermieter und gleich mussten wir ihn um den Gefallen bitten uns ein halbes Jahr Zeit zu lassen mit der Kaution. Hat er zum Glück auch ohne Aufstand gemacht, hätte aber auch anders ausgehen können.....
Viele Grüße und viel Glück Manuela
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

A schuldet dem VM - egal ob B oder C - vertraglich eine Kaution. Ob Bürgschaft oder Barkaution müßte dem Mietvertrag zu entnehmen sein.

Ob die Bank das nunmehr verweigert, ist nicht Sache von C. A muß irgendwie die vereinbarte Kaution beschaffen, sonst kann C ihn kündigen.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
A schuldet dem VM - egal ob B oder C - vertraglich eine Kaution. Ob Bürgschaft oder Barkaution müßte dem Mietvertrag zu entnehmen sein.

Ob die Bank das nunmehr verweigert, ist nicht Sache von C. A muß irgendwie die vereinbarte Kaution beschaffen, sonst kann C ihn kündigen.



Hmmm.... aber der Erwerber einer vermieteten Wohnung tritt doch zumindest gegenüber dem Mieter in alle Rechte und Pflichten ein... Wenn der erste Eigentümer eine Bankbürgschaft als Kaution akzeptiert hat, muss es der neue Eigentümer auch.

DIe Bank dürfte doch nicht einfach so eine Bürgschaft kündigen. Ihr Kunde (der Mieter) hat ja noch das selbe Mietobjekt. Könnte die Bank eine Bürgschaft kündigen, wie sie will, gäbe es ja das Instrument der Bürgschaft bald nicht mehr. Somit müsste die Bürgschaft nach wie vor gegenüber dem ersten Eigentümer greifen, der doch dann zur Abtretung der selbigen an den neuen Eigentümer verpflichtet sein könnte?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Milo"]
thdoerfler hat folgendes geschrieben::
... der doch dann zur Abtretung der selbigen[Kaution] an den neuen Eigentümer verpflichtet sein könnte?


... und genau da klemmt es in der Praxis sehr oft. Auch wenn ich Dir dabei grundsätzlich recht gebe. Oftmals werden Miethäuser verkauft weil der Eigner blank ist und dann geht das Geeier los.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erwerber tritt ja auch ein in die Geschichte, allerdings ist der Mieter weiterhin verantwortlich das die Kaution vorliegt. Wenn die Bank sich also weigert muss der Mieter sich drum kümmern das die Bürgschaft auch für den Erwerber gilt. Die Probleme die die Bank macht kann nicht auf C abgewälzt werden. Es gehört weiterhin für A zu den vertraglichen Pflichten die Kaution zu stellen.

Ich weiss gar nicht ob es hier auch ein Forum für Bankrecht gibt, dort wäre die Frage wegen der Bank wohl am besten aufgehoben. Der Mietrechtteil ist eindeutig. A hat die Kaution zu stellen und kann das Problem mit der Bank nicht auf C abwälzen.
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