Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.09.05, 16:56 Titel: Mietergemeinschaft löst sich auf - bleibt Mietvertrag besteh
Ein aus meiner Sicht interessanter Fall:
Herr P. und Frau S. haben eine Gemeinschaft vereinbart (mündlich), um Stallungen zu mieten. Mit dem Eigentümer der Stallungen wurde ein mündlicher Vertrag vereinbart. Der monatliche Mietzins wird auf das Konto den Eigentümers überwiesen.
Vor ca. einem Jahr ist der Eigentümer gestorben und seine Erben haben den mündlichen Vertrag weiter laufen lassen. Überweisungen liefen weiter.
Jetzt will Frau S. die Mietergemeinschaft auflösen/kündigen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.) Existiert weiterhin ein Mietvertrag und zwischen wem?
2.) Existierte überhaupt mit dem Erben des ursprünglichen Eigentümers ein Mietvertrag? (kongludentes Verhalten)
3.) Welche Fristen gelten für eventuelle Kündigungen? (die Vereinbarung läuft seit 5 Jahren)
4.) Kann Frau S. den Mietvertrag mit dem Erben eigenständig kündigen ?
Für die Kündigung gelten die vereinbarten Fristen oder halt die gesetzlichen.
Es kann aber nur von S und P gemeinsam gekündigt werden, da beide anscheinend Hauptmieter sind. Eine einzelne Kündigung von S ist unwirksam. S kann aber auf Zustimmung zur Kündigung klagen wenn P diese nicht gibt.
1. Der MV besteht zwischen P und S als Mieter und der Erbengemeinschaft als VM
2. Die Erben rutschen per Gesetz in genau die Stellung, die der alte VM hatte.
3. Hängt davon ab, ob die Stallung als "Geschäftsräume" gelten. Wenn nein, 3 Monate (§ 580a I BGB), wenn ja, 6 Monate (§ 580a II BGB)
4. Nur gemeinsam mit P. S hat aber einen Anspruch gegen P, dies zu tun und kann von ihm ggf. Schadensersatz verlangen...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.