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Verfasst am: 14.09.05, 14:44 Titel: Nennung des ehemaligen Betriebs eines neuen Mitarbeiters
Hallo,
ist es erlaubt, Werbeaktionen durchzuführen, bei denen mit der Einstellung eines Mitarbeiters geworben wird, der vorher bei einem anderen Betrieb tätig war?
Bsp.:
Flyer mit dem Text: ""Frisörin Uschi, ehemalige Mitarbeiterin im Salon "Barbara" ist jetzt für uns tätig."
Der Flyer geht unter anderem an persönliche Kunden von "Uschi". Der Salon "Barbara" existiert noch.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.09.05, 15:35 Titel:
Aus UWG (§§3-7) kann ich auf Anhieb keine Ansprüche erkennen. Von daher dürfte das IMO zulässig sein.
Ich kenne das aus meiner Branche auch als sehr üblich, daß sogar der komplette berufliche Lebenslauf bekannt gegeben wird (à la "Bernd Beispiel, 1999-2001 bei Roland Berger, 2001-2003 Senior-Berater bei McKinsey, seit 2003 bei uns tätig"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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so ohne weiteres ist die Konkurrenznennung nicht völlig unproblematisch, da sie deutlich über einen Lebenslauf hinausgeht und eine Geschäftsüblichkeit im Friseurgeschäft nicht gerade auf der Hand liegt. So käme ein unlauteres Abfangen von Kunden in weiterem Sinn in Betracht ... _________________ MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.iprecht.de
unterschiedliche Einschätzungen sind im Wettbewerbsrecht häufig; im übrigen ändert sich nicht viel. _________________ MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
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