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Moosbach Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 14.09.05, 18:10 Titel: Mietminderung bei Verletzung der Hausordnung? |
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Hallo zusammen,
ist ein Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn Personal des Vermieters in der Mittagspause (lt. Hausordnung 13-15 Uhr) unter seinem Fenster Rasen mäht?
Falls ja, wieviel Prozent könnte er ansetzen?
Danke im Voraus! |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 14.09.05, 18:30 Titel: |
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Wenn der Rasen nicht gemäht werden würde, möchten Sie vielleicht auch Miete mindern? Warum mähen Sie den Rasen nicht selbst?
Wenn man schon vom Vermieter den Hintern geputzt bekommt, dann soll aber auch das Klopapier schön weich sein - oder?
Ich empfehle, mit dem Vermieter keinen Zoff anzufangen wegen einer einmaligen Ruhestörung, sondern statt dessen empfehle ich, den Verursacher aufzufordern, die von Ihnen gewünschten Ruhezeiten einzuhalten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 14.09.05, 18:32 Titel: |
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Danke Lucky, brauch ich mich nicht aufzuregen.  |
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Moosbach Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 14.09.05, 18:38 Titel: |
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Die Situation stellt sich anscheinend anders dar:
Die Hausverwaltung wurde schon mehrfach deswegen kontaktiert - ohne Erfolg.
Warum mäht der Mieter nicht selbst? Es handelt sich um einen - sehr hellhörigen - Vorhof mehrerer Blöcke. Der Mieter wird wohl kaum einen fußballplatzgroßen Rasen mähen müssen.
Dazu kommt, dass es mit der HV andauernd Probleme gibt. Gegen eine einmalige Sache wäre wohl nichts einzuwenden gewesen... |
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wherrmann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 279
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Verfasst am: 15.09.05, 05:17 Titel: |
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Ich würde vorschlagen der Gärtner macht während der Mittagszeit 2 Stunden bezahlte Pause. Die Kosten des Gärtners werden ja auf die Mieter umgelegt.
Seit wann müssen sich Handwerker an die lediglich mit den Mietern vereinbarte und
nur diese bindende Hausordnung beachten ?
Mir fehlen die Worte. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.09.05, 06:21 Titel: |
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Ausserhalb des Hauses gilt die sowieso nicht, ich kenne nur die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 h , die sog. Mittagsruhe ist, afaik, nicht gesetzlich vorgegeben, bzw. nur noch in wenigen Bundesländern (Bayern wahrscheinlich..) _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 15.09.05, 06:54 Titel: |
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Das sind die Art von Mietern, die ich als Gewaltminderer bezeichne.
Denen wünsche ich nur das Allerbeste.
Kein Gruss
Det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 15.09.05, 07:44 Titel: |
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Das der Vermieter sein Personal den Rasen Mäht muss während der Ruhezeit nicht hingenommen werden. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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