Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 15.09.05, 07:26 Titel: Limited und Kindergeld? |
|
|
Hallo,
nehmen wir mal an, A studiert derzeit per Fernstudium und erhält aufgrund seines Studiums monatliches Kindergeld von 154,- EUR, dass mit ein wenig Zuzahlung von Oma für das Fernstudium ausreicht.
Nun möchte A aber am liebsten sein Geld selbst verdienen und hat auch schon eine tolle Idee. Für diese Idee bräuchte A allerdings eine GmbH und weil ihm das zu teuer ist, möchte er eine Limited gründen.
Jetzt die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie A das Kindergeld behalten kann (und in der Krankenkasse der Eltern bleiben kann), solange seine Limited noch kein Geld abwirft bzw. in den roten Zahlen ist? (A hat mal davon gehört, dass man einen Treuhänder als Director einsetzen könnte und somit anonym gründen könnte).
Ich freue mich über jede Antwort!
Beste Grüße,
Studiosus |
|
Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 15.09.05, 08:46 Titel: |
|
|
Warum tut es nicht ein Einzelunternehmen? Die Gründungs- und Verwaltungskosten für die Ltd. sind wesentlich höher als das Kindergeld. |
|
Nach oben |
|
 |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 15.09.05, 08:49 Titel: |
|
|
Das ist nicht möglich, da die Ausübung der Geschäftsidee eine juristische Person zwingend voraussetzt. |
|
Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 15.09.05, 09:06 Titel: |
|
|
Studiosus hat folgendes geschrieben:: | Das ist nicht möglich, da die Ausübung der Geschäftsidee eine juristische Person zwingend voraussetzt. |
Na diese Geschäftsidee würde mich aber mal interessieren. |
|
Nach oben |
|
 |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 15.09.05, 09:19 Titel: |
|
|
Darüber kann ich leider keine Auskunft geben, es sei denn, Sie möchten Investor oder D o z e n t werden...  |
|
Nach oben |
|
 |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 18.09.05, 10:30 Titel: |
|
|
Nochmals nach oben gezogen...
Kann denn niemand was zum Thema sagen? |
|
Nach oben |
|
 |
Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
|
Verfasst am: 18.09.05, 12:38 Titel: |
|
|
Studiosus hat folgendes geschrieben:: | Nochmals nach oben gezogen...
Kann denn niemand was zum Thema sagen? |
Darüber kann Ihnen leider niemand eine Auskunft geben, es sei denn, Sie möchten uns Ihre Geschäftsidee erklären.. |
|
Nach oben |
|
 |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 19.09.05, 02:35 Titel: |
|
|
Das spielt doch überhaupt keine Rolle.
Es geht hier ja nicht darum, welche Geschäftsidee ich habe oder nicht, sondern dass ich zur Umsetzung dieser eben eine Limited/ GmbH benötige...
Die Frage lautete, ob es irgendeine legale Möglichkeit gibt, dass eine Person das Kindergeld behalten kann, solange seine Limited noch kein Geld abwirft bzw. in den roten Zahlen ist? (Die Person hat mal davon gehört, dass man einen Treuhänder als Director einsetzen könnte und somit anonym gründen könnte).
Mit der Geschäftsidee hat das ja nichts zu tun, oder?
Beste Grüße,
Studiosus |
|
Nach oben |
|
 |
Koky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 19.09.05, 04:47 Titel: |
|
|
Sollte ja auch anonym und so allgemein wie möglich bleiben...(siehe Forenregeln)
die Frage ist ja gut und eindeutig formuliert (auch wenn ich dazu keine Antwort weiß), so dass die Hintergründe hier nicht umbedingt erläutert werden müssen..
Koky |
|
Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 19.09.05, 05:29 Titel: |
|
|
Solange die Einkünfte nicht über 7.680,-- Euro im Jahr liegen, bekommt er sein Kindergeld. Wenn die Limited keinen Gewinn macht, ist das also kein Problem.
Nach dem Sinn oder Nicht-Sinn einer Limited war doch garnicht gefragt. |
|
Nach oben |
|
 |
Studiosus Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 19.09.05, 06:59 Titel: |
|
|
Hallo und herzlichen Dank für die Antworten!
@Rembrandt:
Ist das mit den 7.680,- EUR nicht nur auf normale Einkünfte bezogen? Ich dachte mal gehört zu haben, dass einem als Selbstständiger alle "Vergünstigungen" seitens des Staats gestrichen werden (und man selbst versicherungspflichtig wird, also nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist). Vielleicht können Sie da noch Aufklärungsarbeit leisten- würd mich sehr freuen! Wenn dem nämlich so wäre, wäre meine Gefühlslage ungefähr so:
Herzliche Grüße,
Studiosus |
|
Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 19.09.05, 10:56 Titel: |
|
|
Studiosus hat folgendes geschrieben:: |
.....und man selbst versicherungspflichtig wird, also nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist
|
Gemeint ist wohl die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern. Das ist nun wieder ein ganz anderes Thema! Leider nicht so leicht zu beantworten.
Bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit könnte ich mir noch eine Mitversicherung vorstellen, aber bei einer Limited? Die gilt doch als Kapitalgesellschaft.
Da bin ich überfragt. Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach. |
|
Nach oben |
|
 |
Chris0 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2005 Beiträge: 50
|
Verfasst am: 23.09.05, 10:16 Titel: |
|
|
Selbstverständlich musst Du nicht zwingend als Geschäftsführer der Ltd in Erscheinung treten. Du kannst bspw. einen Fremdgeschäftsführer einstellen. Der director muss ja nicht zwingend Gesellschafter sein. |
|
Nach oben |
|
 |
|