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A gewährt der Verwandten B im Dezember 2004 ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1.200 Euro nachdem B telefonisch darum begehrt und die Rückzahlung in Raten zu 100 Euro in Aussicht gestellt hat. Die Sache eilte (Autokauf stand bevor) und so hat A den Betrag überwiesen und noch am gleichen Tag einen Darlehensvertrag zur Gegenzeichnung an B gefaxt. Der Vertrag wurde jedoch bis heute nicht gegengezeichnet. Bis in den Monat April wurden die zugesagten Ratenzahlungen immer wieder unter der Begründung der Bezug einer neuen Wohnung steht bevor nicht eingehalten. Nach einer Mahnung im April kamen A und B überein, die Raten auf 50,00 Euro zu reduzieren, worauf im April eine Rate gezahlt wurde. Zwischenzeitlich wurde B unter Betreuung gestellt. Die Berufsbetreuerin C (RAin) teilte A im Mai 2005 mit, dass für zumindest Mai keine Rate zu erwarten sei, da vorerst die Finanzen von B zu ordnen wären. Juni, Juli und August wurden nach einigem Schriftwechsel mit C dann pünktlich bezahlt, jedoch blieben die Bitten um Gegenzeichnung des Vertrages ungehört mit der Begründung dass C im Namen von B die Hingabe des Darlehens im Laufe des Schriftwechsels bestätigt hätte. Nun ist der Zahlungstermin für September verstrichen, die Betreuung der B durch C ist aufgehoben. A hat die Nase voll und will die Restschuld in einem Betrag zurück.
Unabhängig von der Materiellen Seite des Ganzen (notfalls wäre es für B kein Problem das Fahrzeug zu veräussern) - muss A den Darlehensvertrag(?) kündigen, oder genügt eine Aufforderung zur Zahlung der Restschuld zu einem bestimmten Termin X? Ab wann könnte die Restschuld verzinst werden?
A ist fest entschlossen, die Sache nötigenfalls bis zum Erhalt eines Titels durchzuziehen.
Noch ein Hinweis: A hatte B bereits früher ein weitaus höheres Darlehen gewährt, das völlig Problemlos abgewickelt wurde. Deswegen Zahlung vor Unterschrift.
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