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eine baumarktkette hatte ein angebot über ein navigationssystem im pda format.
es waren lediglich 8 geräte zum verkauf vorhanden. ich selbst war gegen 8:00 uhr
vorort und bekam kein gerät mehr.
was sagt die rechtslage ? habe ich noch anspruch auf ein gerät ?
die baumarktkette entschuldigt sich, aber weitere geräte seien leider nicht mehr
verfügbar. in der werbebroschüre stand " solange vorrat reicht", sind 8 stck.
genug als vorrat ? fällt das nicht schon unter unlauterer wettbewerb.
Nö, Kontrahierungsfreiheit. Allenfalls ein Mitbewerber oder die Wettbewerbszentrale könnte der Firma "Feuer unterm Hintern" machen wegen UWG-Verstoß. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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