Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fristlos kündigen als Mieter?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fristlos kündigen als Mieter?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Inta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 19:34    Titel: Fristlos kündigen als Mieter? Antworten mit Zitat

Gesetzt den fall, man würde eine Altbauwohnung unfgefähr 4 jahre lang bewohnen und zufrieden sein. Dann begänne Wasser durch die Decke in das Schlafzimmer einzudringen, es würden sich schimmelflecken bilden. Man würde dann länger als 1 Monat den vermieter ermahnen den schaden zu reparieren. Dieser würde die Ursache in den unzureichend abgedichteten Fenstern des OG sehen, er würde diese reparieren lassen. Doch wenn das nicht helfen würde und das wasser weiterhin bei starkem Regen durch die decke in die Wohnung tropfen/fließen würde. Inzwischen hätte sich eine neue wasserquelle an einer anderen Stelle innerhalb der Wohnung aufgetan. Man würde beide Schäden fotografieren und dann dem vermieter eine Frist von 10 Tagen setzen, danach diese bis zum Monatsende verlängern, um die Ursache der wasserschäden zu beheben. Dann würde aber noch immer nichts geschehen.

Nach diesem Zickzack würde man sich als Mieter dann nach einer neuen Wohnung umsehen und die alte Wohnung schnellstmöglich verlassen wollen. Müsste dieser Mieter unter den gegebenen Umständen die Kündigungsfrist einhalten oder könnte er die Wohnung fristlos kündigen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fristlos könnte er kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder der Schimmel extrem die Gesundheit belastet. Dies muss der Mieter dann nachweisen können. Ansonsten bleibt die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Inta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ws bedeutet "extrem die Gesundheit belasten"? Wie könnte der Mieter dies denn nachweisen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie §543 sowie §569 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/
Eine "erhebliche Gefährdung der Gesundheit" im Sinne des §569 BGB wird vor Gericht natürlich durch Gutachter nachgewiesen.
Es ist überlegenswert, in einer solchen Situation einen Anwalt aufzusuchen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.