Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nebenkosten: Personenanzahl oder Wohnfläche
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nebenkosten: Personenanzahl oder Wohnfläche

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ohs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:47    Titel: Nebenkosten: Personenanzahl oder Wohnfläche Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Mieter A wohnt in einem Haus, in dem nach Angabe vom Vermieter der Wasserverbrauch nach Fläche berechnet wird. Mieter A wohnt zu zweit, Mieter B, Mieter C und Mieter D aber zu 3, 4...usw. [gleichgroße Wohnfläche!!!]

Kann der Vermieter ablehen, den Wasserverbrauch nach Personen vorzunehmen?
Würde ein eigener Wasserzähler helfen?
Muss den der Mieter selbst zahlen? [Installation]

mfg

Ohs
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann nur der Verteilerschlüssel geändert werden wenn dem beide Parteien Mieter und VM zustimmen. Ansonsten muss der Mieter damit leben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu wäre noch anzumerken, dass natürlich alle Mieter im Haus zustimmen müßten denn ein gemischter Verteilerschlüssel innerhalb eines Hauses geht natürlich nicht.
Die Parteien mit mehr Personen werden das kaum tun weil sie dann draufzahlen.
Vermieter kann man auch nur davor warnen Betriebskosten nach Personen umzulegen.
Da zieht bei Familie A die Tochter mal zu ihrem Freund und kommt nach einem halben Jahr zurück. Da nimmt B mal für ein paar Monate seine Freundin in der Wohnung auf.
C bekommt mitten im Jahr ein Baby, dass sie aber noch nicht als Vollverbraucher gezählt haben möchten.
Soll die Nebenkostenabrechnung dann tageweise umgerechnet werden ?
B behauptet dann noch im Nachhinein die Freundin wäre gar nicht eingezogen sondern nur ab und zu besuchsweise da gewesen. Der Vermieter hat keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen.

Oder Befürwortest Du gleichzeitig die Wiedereinführung des Hausbuchs in dem sich jeder einzutragen hat der im Haus übernachtet nebst jederzeitigem Zugangs- und Kontrollrecht des Vermieters ?

Das ist halt das Solidarprinzip im kleinen nach dem doch alle gerade in diesen Zeiten so oft schreien. Wer sich eine große Wohnung leisten kann in der sonst ganze Familien wohnen zahlt nun mal für deren Kinder mit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.