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Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.09.05, 13:14 Titel: Wann gilt Wohnungszustand als renoviert?
Hallo,
ich habe mir heute morgen eine Wohnung angeschaut, die mir der Vermieter als renoviert anbietet. Allerdings habe ich diesbezüglich Probleme, vor allem nach der Auswertung meiner digitalen Fotos.
Im Flur und in der Küche ist im Grunde kein Boden(belag) vorhanden, sondern nur eine Fläsche die voll mit Farbklecksen und anderen ehemaligen Renovierungsspuren sind (ich würde sagen, der "blanke" Untergrund). Desweiteren sind die Wände nicht einheitlich durchgängig geweißt, sondern man sieht deutlich die Spuren von frischer und von alter Farbe. In den weiteren 2 Zimmern ist der Dielenboden mit einer roten Farbe übermalt. Ebenfalls deutlich sichtbar ist das alte Teppichmuster des Vormieters und diverse (teilweise übermalte) Farbrückstände. Abgesehen davon fehlen an manchen Stellen Holzkanten im Übergang zwischen Boden und Wand. Weitere Indizien würden meiner Auffassung nach meine These untermauern, dass die Wohnung keineswegs im renovierten Zustand ist.
Was bedeutet, renovierter Zustand?
Wie kann ich überprüfen, ob ich richtig denke?
Welche Handhabung habe ich gegenüber dem Vermieter (einer Genossenschaft übrigens)
Besten Dank für die Hilfe...
-rob-
PS: Falls die Frage bereits aufgetaucht ist im Forum, bitte sendet mir den entsprechenden Link.
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.09.05, 16:18 Titel:
An die beiden Vorgänger;
so wirklich hilfreich waren beide Antworten nicht. Schade eigentlich.
Natürlich werde ich nicht gezwungen, die Wohnung zu nehmen, aber dennoch bleibt der Sachverhalt auch bei anderen Wohnungen bestehen, wo vielleicht die Mängel bzw. die Unterschiede nicht so offensichtlich sind.
Aber dennoch, scheinbar sind die Fragen auf Belustigung gestoßen und wenn´s halt zur eigenen Motivation dient, gerne wieder (seid eben dann auch etwas einfacher gestrickt wie meinereiner).
Also, "renovierte Wohnung" ist in etwa das gleiche wie Gebrauchtwagen in "Top-Zustand".
Es gibt jede Menge Blender aber bei ausgiebiger Suche auch das Schnäppchen. Du kommst nicht umhin genau hinzuschauen, wie Du es ja getan hast. Da die Begriffe nicht gesetzlich geschützt sind, wird jeder sie nach seinem Geschmack benutzen. Bei der von Dir bemängelten Wohnung wird die Umsiedlerin aus dem Ostural sicher vor Entzücken zu tanzen anfangen. So unterschiedlich sind nun mal die Ansprüche. Grundsätzlich bedeutet renoviert jedoch das die Wohnung gebraucht ist und somit eben kein Neubau/Erstbezug.
Wie der VM die Wohnung benennt ist eigentlich völlig egal, da der VM auch unrenoviert vermieten kann.
Auch wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt, ist er zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichet.
Wenn Du die Wohnung nimmst, mußt Du nur drauf achten, daß alle diese Mängel (vor allen der Dielenboden) im Übergabeprotokoll drin stehen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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