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Mietzahlungsrückstände sind Gesellschafter haftbar ?

 
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Muchcorsa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 10:38    Titel: Mietzahlungsrückstände sind Gesellschafter haftbar ? Antworten mit Zitat

Tag zusammen, bin neu hier

Firmengründer A und B möchten eine GmbH gründen. Mietvertrag über Geschäftslokal wird auf die Fa. A und B GmbH & Co. KG ausgestellt. A und B unterschreiben den Vetrag im Mai 2002. Fa. A und B GmbH & Co. KG werden nicht ins Handelsregister eingetragen, da B als Ausländer nicht zugelassen wurde.
Ab Anfang 2003 übernimmt A das Geschäftslokal ohne Änderung des Mietvetrages und B scheidet einvernehmlich durch A, aus.
Aus wirtschaftlichen Gründen kündigt A den Vetrag und schliesst den Laden im August 2003, ist aber vertraglich bis April 2004 gebunden.

Meine Frage: Da die Mietzahlungen von A von Jan. bis Juli 2003 unter anderem Namen gezahlt wurden, ist trotzdem eine Haftung von B für die noch fälligen Mieten seitens des Vermieters, durchsetzbar.

Viele Grüße Muchcorsa
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz.

Meine persönliche Meinung (ohne Gewähr) ist folgende:

A und B haben den Mietvertrag unterschrieben. Beide haften persönlich für die Mietzahlungen.

Von einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe im Handelsregister des Ausscheidens des B ist wohl nicht auszugehen.
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