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Heizölrechnung

 
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trinksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 14:33    Titel: Heizölrechnung Antworten mit Zitat

Wir haben vor 1 Woche Heizöl bekommen. Nun verlangt unser Vermieter pro Mietpartei, je 1/3 von der Heizölrechnung (ist ja auch berechtigt). Aber was mich dabei stört, daß keiner von den Mietern eine aufgeschlüsselte Rechnung bekommt, sondern der Vermieter einfach klingelt und sagt wieviel er zu bekommen hat und dies innerhalb 3 Tagen
Darf er das überhaupt? Oder steht jedem Mieter eine aufgeschlüsselte Rechnung zu? Wer weiss das zufällig?? Frage
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Vermieter erhält ja vom Lieferanten auch nur eine Rechnung. Gut, jetzt konnte der VM die Rechnung kopieren und jedem seiner Mieter eine Kopie geben. Wenn ihr das wollt ist Euer Vermieter sicherlich bereit dazu. Was die 3 Tage angeht, dies wird sicherlich auch die Frist sein, die der Heizoel-Lieferant setzt. Sicherlich ist dies etwas kurz, event. kenn der Vermieter seine Mieter und setzt die Frist darum kurz an.
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trinksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 14:52    Titel: Ölrechnung Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Also der Vermieter erhält ja vom Lieferanten auch nur eine Rechnung. Gut, jetzt konnte der VM die Rechnung kopieren und jedem seiner Mieter eine Kopie geben. Wenn ihr das wollt ist Euer Vermieter sicherlich bereit dazu. Was die 3 Tage angeht, dies wird sicherlich auch die Frist sein, die der Heizoel-Lieferant setzt. Sicherlich ist dies etwas kurz, event. kenn der Vermieter seine Mieter und setzt die Frist darum kurz an.


Nja... aber würden Sie ohne eine Rechnung (egal ob aufgeschlüsselt oder nicht) schlappe 1100 Euro bezahlen? Von dem abgesehen, hat er schon letztes Jahr komisch reagiert, wie ich eine Rechnung haben wollte.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heizöl gehört doch zu den Betriebskosten, die nach BGB jährlich abgerechnet werden, abhängig vom Wirtschaftsjahr.
Die laufenden Vorauszahlungen hat der VM treuhänderisch zu verwalten, weiterhin würde die diesjährige Öllieferung in die nächste Betriebskostenabrechnung eingehen und wäre demnach von den laufenden Vorauszahlungen zu zahlen.
Weiterhin sind die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung 50%-70% nach Verbrauch und 30%-50% nach Grundkosten zu zahlen und demnach sind diese Kosten zu splitten.
Das zur Frage, ob der Vermieter das darf-Meiner Meinung nach nicht!
Geht die Zahlung denn mit in die Betriebskostenabrechnung ein? Wird überhaupt bei Euch abgerechnet?Gibts eine Quittung?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Tani0815
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach den Vermieter mal nett fragen ob Sie "für meine Unterlagen, ich bin da ein bisschen pingelig...." eine Kopie der Rechnung erhalten können.
Fertig. Er muss die Höhe der Nebenkosten "beweisen" können, also ist er schon dazu verpflichtet, aber man muss ja nicht gleich mit dem Dampfhammer (Rechtshinweise etc.) kommen.
Winken
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trinksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Heizöl gehört doch zu den Betriebskosten, die nach BGB jährlich abgerechnet werden, abhängig vom Wirtschaftsjahr.
Die laufenden Vorauszahlungen hat der VM treuhänderisch zu verwalten, weiterhin würde die diesjährige Öllieferung in die nächste Betriebskostenabrechnung eingehen und wäre demnach von den laufenden Vorauszahlungen zu zahlen.
Weiterhin sind die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung 50%-70% nach Verbrauch und 30%-50% nach Grundkosten zu zahlen und demnach sind diese Kosten zu splitten.
Das zur Frage, ob der Vermieter das darf-Meiner Meinung nach nicht!
Geht die Zahlung denn mit in die Betriebskostenabrechnung ein? Wird überhaupt bei Euch abgerechnet?Gibts eine Quittung?


Vorauszahlung mit der Miete möchte mein Vermieter nicht. Im Frühjahr wird das Wasser,bzw. Heizung von einer Firma abgelesen und, wo es dann eine Abrechnung gibt.Dann im Herbst wird neu Heizöl bestellt und dieses muss als Vorkasse komplett (pro Mietpartei 1/3) bezahlt werden.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hier die Grundlagen des BGB für die Betriebskosten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Meiner Meinung nach musst Du gar nichts zahlen, wenn der VM im Mietvertrag weder eine Pauschale, noch eine Vorauszahlung vereinbart hat.
_________________
Grüße
Susanne


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trinksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Hier die Grundlagen des BGB für die Betriebskosten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Meiner Meinung nach musst Du gar nichts zahlen, wenn der VM im Mietvertrag weder eine Pauschale, noch eine Vorauszahlung vereinbart hat.


Die Vorauszahlung ist schon vereinbart. Nur zahle ich ungern für etwas, wo ich nur gesagt bekomme wieviel ich bezahlen muss ohne zu kontrollieren zu können, wieviel Heizöl, bzw was das alles gekostet hat. Und ich hab mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Das letzte Heizöl wurde nicht mit dem Warmwasser bzw Heizungabrechnung verechnet, sondern mit den übrigen Nebenkosten, die seperat kommt.
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Susanne
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

trinksl hat folgendes geschrieben::

Vorauszahlung mit der Miete möchte mein Vermieter nicht

trinksl hat folgendes geschrieben::

Die Vorauszahlung ist schon vereinbartt


Habe ich zuviel Fantasie oder kann es sein, dass die Aussagen sich wiedersprechen???

In folgendem Forum wurde dieses Problem schon mal beleuchtet, in der Suchfunktion "Heizöl" eingeben:
http://www.steuern-online.de/foren/vermieternetz/index.html

Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass keiner der Mieter das Heizöl bei Lieferung zu bezahlen hat, ob mit oder ohne Rechnung!!!
_________________
Grüße
Susanne


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