Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Freiwillige Rückkehr in GKV nach/bei Selbstständigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Freiwillige Rückkehr in GKV nach/bei Selbstständigkeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Fiesel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 13:20    Titel: Freiwillige Rückkehr in GKV nach/bei Selbstständigkeit Antworten mit Zitat

Hallo, zusammen.

Wie in der Überschrift erwähnt, geht es um die Rückkehr in eine GKV.
Das Thema wurde warscheinlich schon behandelt, aber ich konnte nichts finden.
Folgender Fall liegt vor:

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Dezember 2004 nach kurzer Arbeitslosigkeit.
Seither nicht Krankenversichert. Nun besteht der Wunsch nach einer GKV.

1. Wie kann hier vorgegangen werden?
2. Was passiert bei Wiederaufnahme einer KV-pflichtigen Festanstellung?

Wer weiß Rat?
Mfg Fiesel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1: Bei einer GKV anrufen und nachfragen.

zu 2: Dann tritt die Versicherungspflicht in der GKV ein.

Problem: Wenn die Person älter als 55 Jahre ist, wird die GKV sie nicht mehr aufnehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich sehe hier momentan eigentlich auch nur eine Versicherungspflichtige Beschäftigung, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Wenn der Selbstständige jedoch bei zu seiner Selbstständigkeit im Dezember 2004 gesetzlich versichert war, dürfte er dann jetzt auch mit 55 Jahren wieder in der GKV aufgenommen werden. Denn die Regelung bzgl. der 55 Jahre sagt, dass Versicherungsfrei ist, wer in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und das 55. Lebensjahr vollendet hat.


Bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss jedoch beachtet werden, dass dann die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, da ansonsten weiterhin keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fiesel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Person ist Anfang 30 und ein sehrsehr guter Bekannter Winken von mir.

Vielen Dank, Ihr habt sehr geholfen!!

Gruß, Fiesel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.