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kann mir bitte mal jemand erklären wie ein Faktor 0.9 oder 1.3 berechnungstechnisch auf einen Gegenstandswert angewendet wird. Als Prozentwert kann dieser Wert wohl nicht angesehen werden !?
Mir liegt folgende Rechtsanwaltsrechnung vor:
Gegenstandswert: 75.000€
Geschäftsgebühr §§13, 14, Nr. 2400 VV RVG 0.9 1080,00€
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00€
Zwischensumme netto 1100,00€
16% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 176,00€
zu zahlender Betrag 1276,00€
Meine Frage:
Um diese Berechnung nachvollziehen und kontrollieren zu können, benötige ich eine Berechnungsgrundlage. Gibt es hierzu eine Berechnungstabelle und wenn ja, wo kann ich diese über Internet einsehen ??
Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Ettlingen bei Karlsruhe
Verfasst am: 25.09.05, 14:41 Titel:
Eine Tabelle über die Gegenstandswerte finden Sie hier.
Die sich daraus ergebende Gebühr von 1200 Euro wird mit dem Faktor 0,9 multipliziert (ist ja eine "0,9-Gebühr").
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