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Verfasst am: 26.09.05, 16:56 Titel: Wände bei Auszug weissen
Hallo,
folgende Situation:
Mieter A zieht aus seiner Wohnung aus. Die Wände hat er während der Mietzeit gelb gestrichen. Laut MV muss er die Wände weiß hinterlassen. Dazu ist er auch bereit. Der Nachmieter möchte jedoch das die Wände gelb bleiben. Wie kann der VM den Nachmieter verpflichten, die Wände bei seinem Auszug wieder weiß zu hinterlassen.
Das würde schwer, bzw. darauf hätte er keinen Anspruch. Gerichte haben da schon ganz anders entschieden.
Dem Vermieter würde ich empfehlen, die Wohnung generell unrenoviert zu vermieten und eine gültige Fristenklausel mit ggf. Abgeltungsklausel zu vereinbaren.
Bei einer unrenovierten Wohnung kann der Mieter nach seinem Geschmack streichen und das beschriebenen Problem taucht nicht mehr auf. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 26.09.05, 19:44 Titel:
Wäre es nicht auch möglich, dass der VM mit dem M und dem NM eine Individualvereinbarung abschließt, wonach M unwiderruflich anerkennt, das Weissen der Wände zu schulden und der NM "eine juristische Sekunde später" diese Verpflichtung auf den Zeitpunkt seines Auszuges übernimmt? Also ein Stück Papier, unterschrieben von allen drei Parteien?
Da das imho definitiv keine AGB wäre, dürfte die ganze vermieterunfreundliche Formularvertragsrechtsprechung nicht greifen und der VM nach späterem Auszug des NM wohl zuverlässig eine weisse Wand verlangen können ... _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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