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Hausordnung und Rauchen

 
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Carsten Schmidt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 08:50    Titel: Hausordnung und Rauchen Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an mann hat in eine Wohnung gemietet und in der Ausschreibung steht das Nichtraucher erwünscht sind.Nun raucht man aber trotzdem in der Wohnung, weil werder im Mietvertrag das rauchen verboten wird noch eine Hausordnung aushängt.
Hat der Vermieter in deisem Fall das Recht Teile der Kaution einzubehalten?
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das Rauchen gehört nunmal zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung. Solche Klauseln sind unwirksam. Genausogut hätte dem Mieter auch verboten werden können, nach 22.00 nicht mehr zu Duschen. Ist genauso unwirksam.

Normale Rauchspuren gehören zur vertragsgemäßen Nutzung und sind nicht durch den Mieter zu entfernen. Was anderes ist u.U., wenn der Mieter ein extrem starker Raucher ist und dadurch die Tapeten stark vergilbt sind. Dann muß der Mieter Ersatz liefern.
_________________
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Carsten Schmidt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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Hansilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Was anderes ist u.U., wenn der Mieter ein extrem starker Raucher ist und dadurch die Tapeten stark vergilbt sind. Dann muß der Mieter Ersatz liefern.

Gibt es da eine genaue Definition der tiefe des Gelbs? Dann würde ich mal überprüfen, ab wann ich auf dem Balkon rauchen muss Smilie
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