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Ist folgende Klausel rechtens?

 
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katerchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 15:04    Titel: Ist folgende Klausel rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,
haltet ihr folgende Klausel im Mietvertrag für rechtens?


Fallen an den Installationsgegenständen für Elektrizität (…), Wasser (Wasserhähne,…) und Gas (…), Heiz- und Kocheinrichtungen (…), Schließeinrichtungen (…) soweit sie dem häugigen Zugriff des Mieters in seinem Bereich unterliegen, kleine Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter hat ihm die entstandenen Kosten zu erstatten (bis 75€).


Ich finde der Mieter (ich) wird dadurch ungebührlich benachteiligt. So kann der VM z.B. immer die Reparatur an die 75€ treiben und womöglich mit dem Handwerkern "gemeinsame Sache" machen. Lästig finde ich es auch, wirklich jede Kleinigkeit dem VM mitteilen zu müssen.


Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 15:15    Titel: Re: Ist folgende Klausel rechtens? Antworten mit Zitat

katerchen hat folgendes geschrieben::

Lästig finde ich es auch, wirklich jede Kleinigkeit dem VM mitteilen zu müssen.


Müssen Sie ja nicht.
Es steht Ihne frei, selbst eine Handwerkerfirma zu beauftragen - natürlich auf eigene Rechnung.
Wenn man aber erwartet, daß ein anderer die Rechnung übernimmt, ist es wohl selbstverständlich, ihm diese Kleinigkeit vorher mitzuteilen.
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katerchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yvonne,
ich erwarte nicht, dass ein anderer die Rechnung übernimmt. Aktuelles Beispiel: Ein Wasserhahn ist unschön geworden. Ersetze ich ihn selbst, kostet mich das 17€ ((Wortsperre: Firma)) (das jetzige Modell ist einfache Qualität) und etwas Arbeit. Unterrichte ich hingegen den VM und er beauftragt einen Klempner wird's sicherlich 75€ kosten. Da ich bald ausziehe könnte sich so ein schönes Sümmchen zusammenläppern.

Gruß katerchen
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach fehlt bei der Klausel die Höchstbelastung des Mieters pro Jahr.
Wie z.B. "bis 75€ pro Schadensfall, aber höchsten 8% der jährlichen Kaltmiete."
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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