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korrigiere meinen Text...Wie ist die Rechtslage beim Rechtsschutz ist der Anwalt dazu verpflichtet die Deckung durch die Versicherung bestätigen zu lassen.
Oder ist er voll im Recht, nachdem er Arbeit in einen Fall investiert hat, die Rechnungen an seinen Arbeitgeber zu stellen. Da der Arbeitgeber dafür zuständig ist auch wenn er in rechtlichen Dingen völlig ahnungsloß ist.
Müdliche Absprache: kein Rechtstreit, falls die Versicherung nicht dahinter steht. ..war einer Vorraussetzung des Arbeitgebers.!!!
Vielen Dank
PS: Falls ich die fragen anders formulieren sollte, gebt mir bitte bescheid..Danke
korrigiere meinen Text...Wie ist die Rechtslage beim Rechtsschutz ist der Anwalt dazu verpflichtet die Deckung durch die Versicherung bestätigen zu lassen.
Nein. Nur wenn er hierzu beauftragt wurde (wofür er grundsätztlich extra bezahlt werden müsste - trotzdem wird das oft als Serviceleistung gratis miterledigt)
Zitat:
Oder ist er voll im Recht, nachdem er Arbeit in einen Fall investiert hat, die Rechnungen an seinen Arbeitgeber zu stellen. Da der Arbeitgeber dafür zuständig ist auch wenn er in rechtlichen Dingen völlig ahnungsloß ist.
Es kommt natürlich immer auf die Beauftragung an. grundätzlich ist das aber so in Ordnung.
Zitat:
Müdliche Absprache: kein Rechtstreit, falls die Versicherung nicht dahinter steht. ..war einer Vorraussetzung des Arbeitgebers.!!!
Wurde das dem Anwalt auch tatsächlich so klargemacht? Tatsächlich ist das wohl auch kaum zu beweisen. Auch wenns für die Vergangengeit nicht hilft: Am besten selbst vorher Deckungszusage von der Rechtsschutz einholen. Freut auch den Anwalt und macht das Leben manchmal leichter..
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