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Unerlaubt Bild von Eigentum machen und veröffentlichen

 
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ERKA
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 16:12    Titel: Unerlaubt Bild von Eigentum machen und veröffentlichen Antworten mit Zitat

Hallo,
Bekannte haben eine Frage:
Von ihrem Haus ist ein Bild gemacht worden, ungefragt. Dieses Bild ist dann in einer Zeitschrift, die kostenlos in jeden Haushalt in der ganzen Umgebung verteilt wird, veröffentlicht worden.
Die Zeitschrift bringt in jeder Ausgabe "Schandflecke" der Ortschaften und macht per
Fotomontage "Verbesserungsvorschläge" .
Das Eigentum der Freunde ist, neben einem anderen Haus, als "eher unschöner Fleck"
bezeichnet worden, als "kein angenehmer Anblick" das andere Haus. Dabei sind beides
über hundert Jahre altes Bauernhäuser, die überall vom Anblick her bekannt sind. Meine Bekannte sind daraufhin schon mehrmals angesprochen worden und fühlen sich durch die Darstellung ihres Hauses angeprangert und bloßgestellt.
Können Sie etwas gegen der Herausgeber bzw. den Redakteur unternehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ERKA
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab, wie genau die Fotos gemacht wurden und was genau darauf zu sehen ist. Das kann hier keiner einschätzen.

Eventuell kommt noch Beleidigung in Frage.
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 14:55    Titel: Re: Unerlaubt Bild von Eigentum machen und veröffentlichen Antworten mit Zitat

ERKA hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Bekannte haben eine Frage:
Von ihrem Haus ist ein Bild gemacht worden, ungefragt. Dieses Bild ist dann in einer Zeitschrift, die kostenlos in jeden Haushalt in der ganzen Umgebung verteilt wird, veröffentlicht worden.
Die Zeitschrift bringt in jeder Ausgabe "Schandflecke" der Ortschaften und macht per
Fotomontage "Verbesserungsvorschläge" .
Das Eigentum der Freunde ist, neben einem anderen Haus, als "eher unschöner Fleck"
bezeichnet worden, als "kein angenehmer Anblick" das andere Haus. Dabei sind beides
über hundert Jahre altes Bauernhäuser, die überall vom Anblick her bekannt sind. Meine Bekannte sind daraufhin schon mehrmals angesprochen worden und fühlen sich durch die Darstellung ihres Hauses angeprangert und bloßgestellt.
Können Sie etwas gegen der Herausgeber bzw. den Redakteur unternehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ERKA


Wenn keine Personen zu erkennen sind (==> KunstUrhG) IMO keine Chance, da alles Werturteile sind.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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