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Vergleichende Werbung - Kriterium Herkunftsland

 
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BiH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 11:21    Titel: Vergleichende Werbung - Kriterium Herkunftsland Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe hier im Forum gesucht aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.
Wäre es erlaubt, ein Plakat zu gestalten auf dem 2 Produkte zu sehen sind und eins davon durchgestrichen ist und das andere mit einem grünen Daumen versehen ist?

Der Hintergrund wäre, dass ein Produkt in Land A und das andere in Land B hergestellt wurde. Darunter stünde "made in A" und "made in B". Würde das die Sache einfacher oder komplizierter machen?

Fällt das noch unter vergleichende Werbung oder wo wäre dieser Fall einzuordnen?

Gruß & Dank
BiH
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Würde schon mal zumindest §6 II (2) UWG verletzt sehen.

Ggfs. §§6 II (5), 4 VII UWG.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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BiH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja habe gerade im UWG gelesen. Kennt jemand Beispiele, in den so etwas elegant/anders gemacht wurde und legal war?

Gruß & Danke
BiH
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

BiH hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ja habe gerade im UWG gelesen. Kennt jemand Beispiele, in den so etwas elegant/anders gemacht wurde und legal war?

Gruß & Danke
BiH


Ich kenne nur einen Fall nach dem alten UWG, wo so was schief ging.

Japanische Softwarefirma, u.a. deutsche und US-Töchter.

Die deutsche Firme setzt auf ihre Homepage einen Link zur US-Schwester "If you prefer english, visit it our side ...", wobei "our side" mit der US-Schwester verlinkt war. Dort war eine nach US-Recht zulässige, nach dem damaligen deutschem UWG unzulässige vergleichende Werbung. Durch das "our side" hat man sich den US-Inhalt zueigen gemacht, was nach dem damaligen deutschem UWG unzulässig war. Traurig
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 12:20    Titel: Re: Vergleichende Werbung - Kriterium Herkunftsland Antworten mit Zitat

BiH hat folgendes geschrieben::
Wäre es erlaubt, ein Plakat zu gestalten auf dem 2 Produkte zu sehen sind und eins davon durchgestrichen ist und das andere mit einem grünen Daumen versehen ist?


Nein. ( Die Bewertung: besser - schlechter sollte in der Werbung nicht dargestellt werden.)

Zitat:
Der Hintergrund wäre, dass ein Produkt in Land A und das andere in Land B hergestellt wurde. Darunter stünde "made in A" und "made in B". Würde das die Sache einfacher oder komplizierter machen?


Ein solcher Vergleich wäre zulässig (da die Angabe des Herkunftslands eine objektive, nachprüfbare, relevante Wareneigenschaft darstellt).

Zitat:
Fällt das noch unter vergleichende Werbung?


Ja - anständige vergleichende Werbung ist zulässig.

BiH[/quote]
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BiH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 11:49    Titel: Alternative erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

OK die Wertung besser/schlechter darf man nicht machen.
Wie wäre es, wenn man den grünen Daumen und das Durchstreichen weglässt und stattdessen:

1.) die beiden vergleichenden Produkte abbildet
2.) darunter "made in A" und "made in B" schreibt
3.) darunter: Damit es in B aufwärts geht, kauf das richtige!

4.) was wäre erlaubt, um das eine Produkt zu bewerben ohne das andere zu verunglimpfen und dennoch die "message" aus 3.) unterzubringen.

Danke & Grüße
BiH
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BiH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 14:14    Titel: Konkurrenzprodukt abbildbar Antworten mit Zitat

Hallo,

auf die Gefahr hin, dass ich nerve, frage ich mich immernoch:
Dürfte man 2 Produkte in der vergleichenden Werbung übberhaupt abbilden? Oder müßte man sich vorher von beiden Herstellern eine Genehmigung geben lassen?

Grüße & Danke
BiH
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