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Verfasst am: 02.10.05, 20:50 Titel: frage zu eigenbedarfs-kündigung
Hallo!
Folgendes problem: ein mieter (frau, 2 kinder) zieht in eine 4ZW; nach sechs monaten wird ihr wegen eigenbedarfs gekündigt, da eine partei der erbengemeinschafts-eigentümer (ehepaar, 2 kinder) des mietshauses aus familiären gründen in die stadt zieht. Der vertrag wurde mit einer anderen (bevollmächtigen) person der besitzergemeinschaft geschlossen (der mutter des familienvaters, der einziehen will).
Ist das nach so kurzer mietzeit zulässig?
(Von vermieterseite, der die sache vom menschlichen her auch unangenehm ist, gibt es das "vermittlungsangebot", sich an den umzugskosten zu beteiligen und evtl. die letzte miete zu erlassen.)
Ja ist es, solange das nicht schon vor Abschluss des Mietvertrages feststand. Aber das muss dann der Mieter auch beweisen in einen Prozess wenn er der Kündigung widerspricht.
Das Angebot des VM ist eine Überlegung wert und sollte vom Mieter angenommen werden.
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