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Meine rechtlich Betreute ist Erbin ihres Sohnes geworden.
Der Sohn (Pflegestufe 3)lebte im Heim und stand unter rechtl. Betreuung eines Berufsbetreuers.
Nun ist er verstorben. Die letzten 11 Jahre wurden monatlich eine "Gesellschaftsdaime" vom Berufsbetreuer ins Heim geschickt und mit 25,- Euro pro Stunde zum Zeitungvorlesen eingesetzt. Insgesamt sind monatlich ca. 300,- Euro über 11 Jahre entstanden und haben das Vermögen erheblich geschmälert.
Die Zahlungen liefen immer bar gegen Quittung. Der Rechtspfleger hat niemals was beanstandet und die Richtigkeit bestätigt. Nun riecht die ganze Sache etwas korrupt, da die Gesellschaftsdame dem Heimpersonal überhaupt nicht bekannt ist.
Inwieweit wäre dies ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
Allein der Stundensatz liegt mindestens 3 mal so hoch als üblich. Wer prüft, ob nicht wesentlich mehr Betreute hier abgezockt wurden? Der Berufsbetreuer hat noch ca. 50 weitere rechtl. Betreuungen.
Ich wollte ja auch schon mal jemanden "einstellen", der eine Betreute ein bis zwei Mal pro Woche im Rollstuhl durch die Gegend schiebt. Aber auch da hätte es ein sechszehnjähriges Mädchen getan, die sich ein paar Euro nebenbei verdient.
Aber das, was da gelaufen ist, ist doch recht dreist.
Nur wird da geklagt werden müssen, Ausgang zweifelhaft.
Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 05.10.05, 09:42 Titel:
@AndreasHL :
Es muss doch nicht unbedingt geklagt werden. Aus der Betreuungsakte ist doch ersichtlich wer die Leistung (angeblich) erbracht hat. Ob diese Person eine Klage will?
Ich denke nicht, das könnte evtl. Ärger für sie bringen.
Gruß Malte
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